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Steuer

von Hans22.02.2008 | 16:57
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10 Antworten

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An alle Wissenden, meine Frau ist seit 1999 EU-Renter, hat auch keine Nebeneinkünfte. Nun hat der blöde Fiskus bei der Steuererklärung 2007 beschlossen, dass ihre "Einkünfte" zu 50 % besteuert werden. Sie wird bis zum Eintritt in die gesetzliche Altersrente (2021) EU-Rentner bleiben. Wird dann die 50% Regelung beibehalten oder ist mit einer Erhöhung zu rechnen? Danke für alle Hinweise.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans,

es ist so, wie die anderen User es hier eigentlich bereits beschrieben haben: Der Steuerfreibetrag wird vom Finanzamt EINMAL mit einem Betrag X (im Fall Ihrer Ehefrau aus 50% der Rente) festgestellt. Dieser Betrag ändert sich zukünftig nicht mehr.

9 Antworten

Falsches Forumam 22.02.2008 | 17:00
Dies ist kein Forum der Finanzverwaltung! Unglaublich.
Schiko.am 22.02.2008 | 18:19
Gehe davon aus, auch sie beziehen steuerpflichtiges einkommen. Ist dies so, war schon bisher der sogenannte ertragsanteil der rente ihrer frau steuerpflichtig. Dies hat sich ab 2005 grundlegend geändert , bestandsrenter und neu- rentner des jahres 2005 erhalten einen mit 50% festgeschriebenen freibetrag. Dieser erhöht sich laufend nach unten, demnach der steuerpflichtige anteil nach oben. Neurenten des jahres 2008 müssen bereits mit 56 % die brutto- rente versteuern, in 2040 werden die renten voll steuerpflichtig. Immer aber bleibt das existenzminimum steuer unbelastet, derzeit sind es 7.664 / 15.328 led./vh. . Zusätzlich erhöhen diese freibeträge die beiträge für kranken, pflege, haftpflichtversicherung und vieles andere mehr. Bei entsprechenden nachweisen sogar bis zu 5.069/ 10138 led./vh. , wenn kein arbeitseinkommen mehr bezogen wird. Nachdem ihre frau bereits 2005 bestandsrentnerin war wird sie mit 50% noch günstig bedient, weiß dies ab nicht zuverlässig. Mit freundlichen Grüßen.
Wolfgangam 22.02.2008 | 19:00
Der mit 50 % ermittelte Steuerfreibetrag (2005) der Jahresrente bleibt bestehen, also der erstmalig in EUR ermittelte Betrag. Bei steigenden Renten wir der 50 % Wert sinken, gemessen an den ursprünglichen 50 %. Gruß w.
Schiko.am 22.02.2008 | 20:24
Wolfgang, sind sie mir bitte nicht böse, wenn ich nachtarocke. Zunächst danke für die bestätigung meiner gedanken aus dem stehgreif. Nachdem ich hier vermutlich schon zum ältestenrat gehöre noch- mals die wiederholung ihrer bemerkung: "Bei steigenden renten wird der 50% wert sinken, gemessen an den ursprünglichen 50 %"Sie meinten richtig, wird eine rente von 2005 mit 20.000 50 zu 50 % eingeordnet gilt 50:50 für diesen betrag. Bei rentenerhöhung von 2% sind es 20.400 , der steuerfreibetrag bleibt bei 10.000. Das prozentverhältniss ändert sich auf 50,98: zu 49,02 bei gleich bleibenden 10.000 steuerfreien betrag. So meinten sie es doch. Mit freundlichen Grüßen.
richtifges Forumam 22.02.2008 | 20:32
Ihre Vehemenz ist wirklich unglaublich!!
Hasiam 23.02.2008 | 12:40
Rosannaam 24.02.2008 | 20:34
Hallo Schiko, "Nachdem ihre frau bereits 2005 bestandsrentnerin war wird sie mit 50% noch günstig bedient, weiß dies ab nicht zuverlässig." Ja, so ist es. Wundert mich nur, dass ausgerechnet Sie als "Hobby-Steuerfachmann" dies nicht zuverlässig wissen. :-)) MfG Rosanna.
Schiko.am 24.02.2008 | 21:31
Wollte eigentlich mit ihnen und noch zwei anderen keine klingen mehr kreuzen. Ihre einmischung erfordert aber meine intervention, obwohl ich kein steuerexperte bin- da wäre ja ein gelernter ein depp-frau rentenfachfrau.. Traue mir zu, richtiges falsch darzustellen, da fehlt mir halt die geistige potenz , die sie für sich immer beanspruchern. Klarstellung: Bestandsrentner und neurentner ab 2005, 50% versteuerung und 50% freibetrag., Der freibetrag wird lebenslang festgeschrieben und ändert sich nicht, wenn spätere rentenerhöhungen am 1.7. jährlich erfolgen. Dies heißt im klartext, rentenerhöhungen nach 2005 werden betrags- mässsig zu hundert prozent versteuert., die 50 zu 50% regelung greift hier nicht platz. Entschuldigung wenn ich diesmal so deutlich wurde, bin mit ehefrau und drei töchtern aufgewachsen und sicher nicht frauenfeindlich, aber manchmal muß man scheinbar ausrasten. Mit meiner frau hat dies über- haupt nichts zu tun, sie er- hält seit 2000 für fünf kinder und nachzahlung von 12973,50 aufgrund heiratser- stattung 485 bruttorente. Wieviel kinder haben eigentlich sie, dies will meine frau wissen. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 25.02.2008 | 10:38
Sorry, aber ich verstehe Ihre Aufregung jetzt nicht so ganz. Und dass Sie sich auf den Schlips getreten fühlen, schon gar nicht! Lassen Sie´s gut sein. Ich hatte eigentlich angenommen, dass Sie ein bißchen mehr Humor haben. Denn ich hatte meine Bemerkung mit einem :-)) versehen... Und wieviel Kinder ich habe, tut hier ja wohl wirklich nichts zur Sache. Oder inwiefern ist Ihnen bzw. Ihrer Frau denn damit gedient? Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag - und ein bißchen mehr Gelassenheit. MfG Rosanna.
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