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Steuer

von Lara11.08.2008 | 21:57
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Oma möchte mir ihre Lebensversicherung die demnächst fällig wird schenken und auf mein Konto überweisen lassen. Ich wüsste gerne ob da nicht die Schenkungssteuer anfällt? Außerdem möchte sie mir noch von ihrem konto einen betrag auf mein Konto überweisen oder auf die hand geben...fragen die auf der bank nicht nach was sie mit dem geld macht wenn sie es abhebt...und fällt dann ebenfalls evt. schenkunssteuer an? Wie ist das eigentlich genau mit dieser Steuer? Ich weis ich bin hier im falschen forum aber evtl. kann mir hier doch jemand helfen der bescheid weis. Danke! gruß lara

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.08.2008 | 09:15

Hallo Lara,

im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung können und dürfen wir leider keine Fragen zum Steuerrecht beantworten. Mir bleibt daher nur, Sie an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu verweisen.

Tipp: Im Internet gibt es eine ganze Reihe von Ratgebern zum Steuerrecht. Geben Sie z.B. in Google einfach mal die Begriffe "Schenkung" und "Steuer" ein. Dann erscheint z.B. auch diese Seite: http://www.banktip.de/Schenkung.html. Vielleicht hilft Ihnen das ja auch schon weiter...

7 Antworten

Schiko.,am 12.08.2008 | 06:38
Es ist immer gut, sich den gegenwert für eine fällige lebensversicherung auf das eigene konto überweisen zu lassen. Hinsichtlich der steuer bei schenkungen gelten derzeit folgende freibeträge: Steuerklasse I Ehepartner 307.000 Kinder,Stief -u.Adoptivkinder Enkel,wenn Eltern verstorben 205.000 Enkel, Eltern, Großeltern 51.000 Steuerklasse II Geschwister,Nichten Neffen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder 10.300 Steuerklasse III nicht Verwandte Lebensgefährten, Verlobte,Sonstige 5.200 Diese beträge, freibeträge können alle zehn jahre erneut beansprucht werden. Natürlich kontrolliert das finanzamt verfügungen die die oma auf konto vornimmt nicht. Richtig aber ist auch , die barverfügungen muß die bank ab 15.000 euro schriftlich festhalten ( Verwendungszweck). Natürlich wird hiervon das finanzamt nicht unterrichtet wie dies immer wieder böse menschen wahr haben wollen. Mit freundlichen Grüßen.
Maria L.am 11.08.2008 | 22:40
Hallo Lara, Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, alle Auszahlungen und deren Empfänger an das Finanzamt zu melden. Es gibt für eine Schenkung gewiß Freibeträge, aber ob die ausreichen? Vermutlich wäre es besser, Ihre Oma läßt sich die Versicherungsleistung erstmal selber auszahlen und streckt die Schenkung an Sie über mehrere Jahre. Wenn es um eine größere Summe geht, lohnt sich vielleicht auch eine steuerliche Beratung, und zwar bevor irgendwelche Fehler gemacht werden. Die Finanzämter haben heutzutage auch Zugriff auf sämtliche Konten! Ihre Oma könnte Ihnen ja z.B. regelmäßig zu Weihnachten einen Umschlag schenken. Welche Summen dabei legal möglich sind, müßten Sie in Erfahrung bringen. Gruß, Maria L.
Nixam 12.08.2008 | 07:02
Habe mir in der Vergangenheit auch schon mal einen 6-stelligen Betrag vor dem Komma auf mein Girokonto überweisen lassen vom Konto meiner Mutter. Und ich habe das Geld direkt angelegt, Fondsdepot lautete nur auf meinem Namen. Es gab keinerlei Finanzamtanfrage oder irgendeine Meldung der Bank an irgendwen, was sich bei mir bemerkbar hätte machen können. TIPP: Ihre Oma eröffnet ein Tagesgeldkonto. Kontoinhaber sind SIE BEIDE und die Erklärung "Im Todesfall Begünstigter" ist auch auf Sie ausgestellt. Dann kann Ihre Oma den ganzen Betrag auf Tagesgeldkonto komplett - weil auf den Namen "Oma" lautend - überweisen. Sie sind ja "nur Kontomitinhaber". Dann können Sie über das Geld verfügen, wie Sie Lust und Laune haben, ohne Angst vor irgendwelchen Schenkungssteuergeschichten und Angst vor geisterhaften Meldungen der Bank an das Finanzamt haben zu müssen. Also: Tagesgeldkonto auf den Namen der Oma mit zweitem Kontoinhaber - Ihr Name - plus im Todesfall Begünstiger-Erklärung auf Ihren Namen ausgestellt - sicherheitshalber - und dann können Sie mit dem Geld machen, was Sie wollen. Schenkungsteuerfälligkeiten fallen da nicht so auf. Und die Sache ist geritzt... Nix
Entrechtetam 12.08.2008 | 10:30
Ich habe schon öfters mehr als 15.000 Euro in Bar vom Konto abgehoben. Kein Mensch hat sich dafür interessiert was ich damit mache. Nur bares ist wahres..... Gruss Entrechtet
Wolfgangam 12.08.2008 | 10:49
Vor dem Tipp mit dem Oderkonto kann ich nur warnen. Die Finanzverwaltung ist nämlich der Auffassung, dass unabhängig von der Herkunft des Geldes nach der Auslegungsregel des § 430 BGB grundsätzlich beiden Inhaber das Geld jeweils zur Hälfte zuzurechnen ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Oma und Enkelkind eine abweichende Vereinbarung und eine entsprechende tatsächliche Gestaltung nachweisen können. Sollten Sie also Ihren Schenkungstsuerfreibetrag von derzeit 51.200 € bereits ausgeschöpft haben, ist dringend die Beratung durch einen Steuerberater geboten. Auch sollten Sie bedenken, dass derzeit eine Erbschaftsteuerreform in Planung ist. Es kann durchaus sinnvoll sein, die weitere Entwicklung abzuwarten. Aufgrund des politischen Gerangels sogar ein Wegfall der Erbschaftsteuer in Zukunft denkbar.
Schiko.am 12.08.2008 | 11:57
Das meinen sie nur, es ist pflicht dies auf internen pa- pier festzuhalten. sprüche hel- fen da nicht weiter. Hatte auch am beratungs- schalter kunden die sagten, was geht sie das an. Da wurde einfach auf dem internen formular"Auto- kauf" als verwendungszweck vermerkt um nich anzuecken. Diese vorsichtsnahme wurde ja nur eingeführt um bei wenig krimínellen fällen später protokollnotizen zu haben. "Verstehn Sie" sagt Gysi immer. M fG.
Maxiam 12.08.2008 | 12:13
Wie hier schon geschrieben: Fachkundig beraten lassen Und nicht vergessen, dass im Fall des Todes der Oma das FA durchaus ihre Konten prüft.
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