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Steueranteil

von Gast23.05.2019 | 08:20
73 Ansichten
3 Antworten

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Ich beziehe seit Februar 2019 eine Regelaltersrente als Teilrente (Verzicht auf 1%), um die Beiträge wegen der Pflege für meine Mutter noch in meine Rente zu bekommen. Im Moment steht mein Steueranteil der Rente bei 78%, oder wenn ich es richtig verstanden habe, der festgeschriebene freie Steuerteil bei 22%. Wie verhält es sich dann später, z.B. 2022, wenn ich wegen Beendigung der Pflege in die VOLLrente wechsle? Bleibt es beim festgeschrieben Teil von 22%, oder erfolgt dann nochmal eine neue "Einstufung" und ich habe einen Nachteil, da der steuerfreie Anteil im Jahr 2022 eigentlich geringer wäre. Oder anders ausgedrückt: sichere ich mir mit der früheren Teilrente den günstigeren freien Steueranteil? Danke für Ihre Antwort!

3 Antworten

Ottoam 23.05.2019 | 10:26
Unglaublich. Auf 1% verzichten, das sind bei 2000,-€ 20,-€ davon 78% oder 88% versteuern. das sind noch nicht mal 2,-€. Sonst keine Probleme?
23.05.am 23.05.2019 | 12:25
Du hast anscheinend die Frage nicht verstanden, sonst würdest du nicht so einen Stuss ablassen, der absolut keinem weiter hilft.
-am 23.05.2019 | 15:32
Hallo Gast, maßgebend für den Besteuerungsanteil Ihrer Rente ist der(ursprüngliche) Rentenbeginn. Der Wechsel von der Teilrente in die Vollrente oder umgekehrt führt nicht zu einem neuen Rentenbeginn, so dass es auch bei dem bisherigen Besteuerungsanteil verbleibt.
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