Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Nikolaus,
dem Beitrag von „Abschläge“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Darüber hinaus muss ich Sie leider an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. einen zugelassenen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein verweisen, da es uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich ist, konkrete steuerrechtliche Fragestellungen zu beantworten.
Und das ist das große Problem. Es werden die Renteneinkünfte rückwirkend veranlagt und das komplette Krankengeld und Arbeitslosengeld bleibt trotzdem drin stehen, weil die nachträglichen Meldungen des Arbeitsamtes oder der Krankenkasse ins Nirwana gehen und dem Sachbearbeiter nicht auffallen. Der Regen lässt sich das nur durch Einspruch und Hinweis auf die tatsächlich verbliebenen Zahlen lösen.Und was mir noch eingefallen ist , das AL Geld oder Krankengeld , das zählt ja auch zum Einkommen . Wurde ja aber mit der Überschuss summe an AA und KK zurück bezahlt ... Aber im Steuerbescheid stehen die ja immer noch als Einkünfte und so sieht es aus als ob ich weit über die 6300 komme ...Auch wenn es also das Jahr 2020 betraf, hat die DRV ja die Unterlagen, was als 'Rente' zu berücksichtigen ist und was davon erstattet wurde. Dort sollte es also keine Probleme geben.* Und wenn ALG und Krankengeld noch als Einkünfte in der Steuererklärung stehen, dann kann das daran liegen, dass die 'Rückabwicklung' (KG/ALG wird durch Rente ersetzt) erst Anfang des Jahres 2021 erfolgte (??) und dann deshalb dem FA die 'aktualisierten' (korrigierten) Zahlen dann noch nicht vorlagen (bzgl. nicht automatisch für 2020 'eingelesen' werden. Aber auch in diesem Fall würde dann die rückwirkend bezahlte 'Rente' das KG/ALG ersetzen und dem Steuerjahr 2020 zugeordnet werden (zumindest soweit der Rentenbetrag zur Erstattung verwendet wurde, die Differenz zu einer höheren Rente wäre dann im Jahr der Zahlung steuerpflichtig) und der Bescheid würde ggfs. dann ohnehin noch einmal geändert werden müssen. Ist der Bescheid 'aktuell'?, also gerade erst eingetroffen? Dann bitte (vorsorglich) Einspruch einlegen und Termin beim Finanzamt zur Klärung vereinbaren (oder Termin vereinbaren und dabei den Einspruch zur Niederschrift erklären geht auch). Dann alle entsprechenden Bescheide und Erstattungsabrechnungen (KG/ALG/halbe Rente/volle Rente) einpacken und die das dann auseinanderklabüstern lassen. 'Falls' die DRV es doch nicht aus den eigenen Unterlagen erkennt und dennoch nach 'noch ungeklärtem' Steuerbescheid einen Hinzuverdienst berechnen will, die auch darauf hinweisen, dass der noch nicht gilt. Wird sich alles klären :-) Alles Gute!
Und daher glauben Sie den Beiträgen der User die hier in einem offenen Rentenforum Steueraussagen treffen und handeln ggf. auch danach? Dann viel Glück! Beschweren Sie sich aber nicht im Nachhinein über Falschaussagen oder inhaltliche Verständnisprobleme.Verweist doch einfach, wie auch aus Rentensicht vorgesehen, auf die steuerberatenden Stellen, statt mit Eurem Steuergeschwätz alle zu verunsichern. Was ist daran so schwer Eure Profilierungssucht zu unterdrücken? Ein schrecklicher Wesenszug.Nur weil sie es nicht verstehen? Ich finde es nicht schlecht sowas zu lesen. Man wird davon auch nicht dümmer und in vielen Steuer-Foren können manche Experten überhaupt nicht dazu antworten. Nicht mal im Finanzamt.
Mit keinem Wort habe ich vorgeschlagen, dass die Berater der Rentenversicherung neben Ihren eigentlichen Aufgaben auch noch über Rentenbesteuerung beraten sollen. Wenn aber hier, in diesem Forum unter Startseite / Aktuelles / Magazin, das Thema "Steuererklärung: Was Rentner wissen sollten" veröffentlicht wird, sollte auch ein entsprechendes Thema 'Erwerbsminderungsrente mit Erstattungsansprüchen und deren Versteuerung' dort veröffentlicht werden. DAS war und ist mein Vorschlag. Insofern gibt es auch keine Veranlassung zu erklären, woher zusätzliche Berater kommen sollen, denn die sind von 'meinem' Vorschlag gar nicht betroffen.Leider hat sich z.B. der Autor Rolf Winkel, der viele Themen unter 'Aktuelles' mit diesem speziellen Thema noch nicht beschäftigt. Was schade ist, denn eigentlich betrifft es jeden Erwerbsminderungsrentner, der rückwirkend eine EM-Rente bewilligt bekommt und zuvor KG oder ALG bezogen hat. Diese Leistungen werden dann gemäß §§ 103 ff. SGB X erstattet. ... @ Admin: bitte mal an die Redaktion weiterleiten?Interessante Einstellung. Wenn die zuständige Behörde (Finanzamt) sich nicht mit der Materie auskennt, ist es eben Aufgabe der Rentenversicherung darüber aufzuklären? Wann haben Sie denn das letzte Mal als Berater bei der Rentenversicherung gearbeitet? Vermutlich nie, sonst würden Sie derart absurde Vorschläge besser für sich behalten. Traurig, dass hier derartig praxisfremde Vorschläge gemacht werden, es sei denn Sie erklären dann in diesem Zusammenhang, woher die zusätzlichen Berater oder Beraterinnen kommen sollen, die derart umfangreich beraten sollen und das am besten auch noch kostenneutral. Theoretiker wie Sie, sollten sich mehr an der Praxis orientieren. Allerdings müsste man die natürlich auch kennen.
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