Hallo Castle,
weder gilt der bisherige Prozentsatz, noch gibt es einen ganz neuen.
Die Rechnung ist folgende:
1) Ermittlung Prozentsatz ganz regulär entsprechend dem Beginn des neuen Rentenbezuges (z.B. 2021).
2) Vorrentenbezugszeiten (seit 2005) werden berücksichtigt und verschieben den unter Ziff. 1 ermittelten Rentenbeginn in die Vergangenheit.
Bsp.: Von 2008 bis 2011 wurde bereits 3 Jahre EM-Rente bezogen. Diese 3 Jahre verschieben den Rentenbeginn 2021 zurück in das Jahr 2018.
Maßgebend für den Steuerfreibetrag wäre der Prozentsatz des Jahres 2018