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Experten-Antwort

Steuerfreibetrag bei EM-Rente ab 01.07.2024

von Fussel13.03.2023 | 17:15
899 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, wird mein individueller Steuerfreibetrag im Zuge der 7,5 Prozent Aufwertung meiner Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2024 auch erhöht? Grüße Fussel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fussel,

wenn Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, wurde zum Rentenbeginn ermittelt, welcher Teil der Rente der Besteuerung unterliegt. Dabei wird regelmäßig auf einen prozentualen Wert Bezug genommen (zum Beispiel 50 % der Bruttorente bei einem Rentenbeginn vor 2005). Der individuelle Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der während Ihrem Rentenbezug prinzipiell unverändert bleibt - auch wenn sich die Rente durch zum Beispiel Rentenanpassungen seitdem erhöht hat. Zu den Details der Rentenbesteuerung können Sie in dieser Broschüre weitere Informationen finden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

Inwieweit die beabsichtigte Gewährung eines Zuschlages auf der Basis der persönlichen Entgeltpunkten zum 01.07.2024 für Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wie eine Rentenanpassung behandelt wird oder nicht ist eine Entscheidung der Steuerverwaltung. Hierzu und zur konkreten Höhe der steuerlichen Belastung oder individuellen Abzugsmöglichkeiten können wir keine Auskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine für verbindliche Auskünfte.

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9 Antworten

Steuer?am 13.03.2023 | 17:27
Hallo. Ist dies ein Steuer- oder Rentenforum?
Abschlägeam 13.03.2023 | 17:29
Da das Gesetz erst zum 01.07.2024 in Kraft tritt, gibt es noch keine AO (Abgabenordnung) des Finanzamtes dazu. Ausgehend davon, dass "VERMUTLICH" wie bei der 'Mütterrente' verfahren wird, würde ihr Freibetrag aber 'angepasst' (nicht neu berechnet!) werden. Aber nichts genaues weiß man nicht und schon gar nicht für ein Gesetz, dass noch gar nicht gültig ist. Warten Sie also geduldig ab.
Fusselam 13.03.2023 | 18:21
Zitat von Abschläge anzeigen
Hallo, wird mein individueller Steuerfreibetrag im Zuge der 7,5 Prozent Aufwertung meiner Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2024 auch erhöht? Grüße Fussel
Da das Gesetz erst zum 01.07.2024 in Kraft tritt, gibt es noch keine AO (Abgabenordnung) des Finanzamtes dazu. Ausgehend davon, dass "VERMUTLICH" wie bei der 'Mütterrente' verfahren wird, würde ihr Freibetrag aber 'angepasst' (nicht neu berechnet!) werden. Aber nichts genaues weiß man nicht und schon gar nicht für ein Gesetz, dass noch gar nicht gültig ist. Warten Sie also geduldig ab.
Vielen Dank!
Steuerheiniam 14.03.2023 | 06:39
Es ist ganz einfach. Die 7,5% sind keine Rentenanpassung im steuerlichen Sinne, denn es werden die Entgeltpunkte erhöht und nicht der Rentenwert. Wie der Vorposter geschrieben hat, ähnlich zur Mütterrente. Auch dort gab es mehr Entgeltpunkte, die zu einer höheren Rente geführt haben und keine Rentenanpassung. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten…
Fusselam 14.03.2023 | 09:02
Hallo nochmal, gemäß meines Renteneintritts in 2012 sind 36 Prozent meiner Rente steuerbefreit. Das sind ziemlich exakt 6.000 Euro. Durch die 7,5 Prozent erhalte ich einen Rentenerhöhung von 3,684 EGP. Das wären (reine Theorie) aktuell 3,684 x 36,02€ —> 132,69€ monatlich zusätzlich. 132,69€ x 12 —> 1.592,28€ jährlich. 1.592,28€ X 36/100 —> 573,22€ zusätzlicher Rentenfreibetrag. Ergo: In dieser theoretischen Berechnung würde mein dauerhafter jährlicher Rentenfreibetrag von 6.000,00 Euro auf 6.573,22€ steigen. Ist das so korrekt falls es gem. Abgabenordnung ab 2024 so kommen sollte?
Abschlägeam 14.03.2023 | 14:35
Zitat von Fussel anzeigen
Wenn Ihre Rente 'außer der Reihe' um 7,5% angepasst wird, wird auch der Steuerfreibetrag um diese 7,5% angepasst. Es wären also nur 450 EUR mehr (in Ihrem Beispiel). Aber wie gesagt, das Gesetzt ist noch nicht einmal geltendes Recht und es muss also abgewartet werden. Wenn Sie dann später in eine Regelaltersrente wechseln, dann wird der Steuerfreie Teil der Rente noch einmal komplett neu berechnet. Also (aus steuerlichen Gründen) nicht schon vorab in eine vorgezogene Altersrente wechseln, sondern spätmöglich!
Fusselam 14.03.2023 | 14:56
Vielen Dank an den Experten und @Abschläge.
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