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Experten-Antwort

Steuerfreibetrag Rentenbeginn 2016 74 %?

von Olo26.07.2020 | 20:30
159 Ansichten
4 Antworten

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Hallo mein Vater ist im August 2016 in Altersrente gegangen. Nun sehe ich im Bescheid, dass der steuerfreie Anteil der Rente liegt danach bei 74 %. Meiner Meinung nach müsste doch bei einem Rentenbeginn 2016 dieser bei 72 % liegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Olo,

warum hier ein offenbar fehlerhafter Steuerfreibetrag verwendet wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht nachvollziehen. Insoweit kann ich Ihnen auch nur empfehlen, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden und dort auf eine entsprechende Korrektur (ggf. auch unter Verweis auf eine aktuelle „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ des Rentenversicherungsträgers - siehe auch Beitrag von „Siehe hier“) zu drängen, da letztlich allein das zuständige Finanzamt über den anzuwendenden Steuerfreibetrag entscheidet.

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3 Antworten

Siehe hieram 26.07.2020 | 20:47
Hallo Olo, wären dies die Steuerfreibeträge würde Ihr Vater wohl völlig happy sein. Es ist aber genau anders herum. Bei einem Rentenbeginn in 2016 ist der zu versteuernde Anteil 72%, der SteuerFREIBETRAG entsprechend 28%. Ein kurzer Anruf bei dem zuständigen Finanzamt Ihres Vaters wird sicher erklärend Ihre Frage beantworten, die - weil Steuerrecht -nicht in den Bereich der Rentenversicherung selbst gehört.
Oloam 26.07.2020 | 22:09
Das ist richtig, das habe ich verwechselt. Aber die 74 % stehen ja im Bescheid und wurden sicher so dem Finanzamt mitgeteilt. Dieses wird sicher nicht auf einen persönlichen Eintrag regieren ich hätte gern 28 % und nicht 26 % frei. Hierzu muss ja die DRV sicher eine Meldung erstellen aus der sich der tatsächliche Renteneintritt ergibt?
Siehe hieram 26.07.2020 | 22:24
Hallo Olo, eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt können Sie hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Ein Anruf beim Finanzamt kann aber dennoch nicht schaden, denn dort könnten Sie erfahren, ob es andere Gründe gibt, dass nicht die 28% berücksichtigt wurden (welche auch immer). Viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
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