Hallo Olo,
warum hier ein offenbar fehlerhafter Steuerfreibetrag verwendet wurde, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht nachvollziehen. Insoweit kann ich Ihnen auch nur empfehlen, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden und dort auf eine entsprechende Korrektur (ggf. auch unter Verweis auf eine aktuelle „Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt“ des Rentenversicherungsträgers - siehe auch Beitrag von „Siehe hier“) zu drängen, da letztlich allein das zuständige Finanzamt über den anzuwendenden Steuerfreibetrag entscheidet.