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Experten-Antwort

Steuerfreibetrag/verheiratet in Übersee lebend

von Roelfle29.07.2018 | 20:44
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde bald in Rente gehen und möchte dann mit meiner Ehefrau in Thailand leben. Welchen Steuerfreibetrag habe ich auf meine Rente? Meine Frau hat nur kurz in Deutschland gelebt und hat keine Steuernummer. Besten Dank vorab für fundierte Auskünfte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roelfe,

in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ finden sie vielfältige Informationen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung - insbesondere auch eine Tabelle mit den Prozentsätzen zur Ermittlung des Rentenfreibetrags nebst zugehörigen Beispielen sowie besondere Hinweise für den Rentenbezug im Ausland. Die Broschüre können Sie hier herunterladen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=29

Für weitergehende/detailliertere Informationen sollten Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 29.07.2018 | 21:19
wie wäre es wenn Sie Steuerfragen an Finanzamt oder Steuerberater stellen oder nach den steuerfreibeträgen googeln würden? Die DRV scheint mir nicht der zuständige Ansprechpartner in Steuerfragen zu sein.
Roelfleam 29.07.2018 | 21:30
Weil es meine Rente betrifft. Sehen sie es als eine Rentenfrage,dann geht's wieder.
Marcoam 29.07.2018 | 22:15
Es hat dennoch nichts mit der DRV zu tun. Dennoch gebe ich mal ein paar Hinweise. Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen und bis auf die deutsche Rente keine Verbindung mehr nach Deutschland haben mit anderen Einkommen wirdw sehr sehr teuer. Sie sind dann nämlich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem Welteinkommen und gelten steuerrechtlich als beschränkt Steuerpflichtig. Klingt toll ist aber sch.... So kann weder der Grundfreibetrag, das Ehegattensplitting sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Damit unterliegt faktisch der gesamte zu besteuernde Teil der Renteneinkünfte ab dem ersten Euro der beschränkten deutschen Steuerpflicht. Im Erlebnis zahlen Sie also mehr als wenn Sie hier leben würden.
KSCam 29.07.2018 | 22:36
Auch wenn Sie das als Rentenfrage sehen, wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter das beantworten. Weil es nämlich trotzdem keine Rentenfrage ist.
Roelfleam 16.08.2018 | 04:16
DANKE an's Expertenteam.
Knutam 16.08.2018 | 12:25
Langsam, Langsam! Es gibt unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den anderen Ländern. Was hier erwähnt wurde, ist nur eine der möglichen Verfahrensweisen ( bei anderen gibt es vollkommen andere Regelungen ). Ich kann Ihnen nur empfehlen: Klären Sie unbedingt vorab bei kompetenten Stellen, welches Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand besteht.
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