In wieweit Sie einen Minijob von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen bzw. bei ihm anzeigen müssen, müsste arbeitsrechtlich im Altersteilzeit-Vertrag geregelt sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Personal-Abteilung bzw. den Personal- oder Betriebsrat.
Wir geben Ihnen jedoch den Hinweis, dass eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber negative Auswirkungen auf die Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit haben kann. Bitte klären Sie dieses mit Ihrem Arbeitgeber oder der Bundesagentur ab.
Hinsichtlich Steuerfreiheit möchten wir Sie an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater verweisen.