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steuerfreier Zuverdienst bei Altersteilzeit

von Gudrun08.09.2007 | 14:18
3956 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich befinde mich in der sogenannten Freistellungsphase der Altersteilzeit. Muss ich einen Minijob von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen oder bei ihm anzeigen? Wieviel kann ich pro Monat steuerfrei hinzuverdienen und kann dieser Betrag auch überschritten werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In wieweit Sie einen Minijob von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen bzw. bei ihm anzeigen müssen, müsste arbeitsrechtlich im Altersteilzeit-Vertrag geregelt sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Personal-Abteilung bzw. den Personal- oder Betriebsrat.

Wir geben Ihnen jedoch den Hinweis, dass eine Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber negative Auswirkungen auf die Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit haben kann. Bitte klären Sie dieses mit Ihrem Arbeitgeber oder der Bundesagentur ab.

Hinsichtlich Steuerfreiheit möchten wir Sie an das für Sie zuständige Finanzamt bzw. Ihren Steuerberater verweisen.

1 Antworten

Schiko.am 08.09.2007 | 20:36
Es kann nicht schaden, wenn sie dem arbeitgeber den minijob mitteilen, genehmigen muss er dies nicht. Nur ein 400 eurojob be- einflusst steuerlich den hauptverdienst steuerlich nicht. Auch in der altersteil- zeit spielt dies keine rolle und wird auch bei der steuer- erklärung steuerlich nicht einbezogen. Der AG., dem keine steuer- karte vorliegt, hat 30% abzuführen darunter auch 2 % steuer. Die grenze von 4.800 im jahr - 12 x 400-, darf nicht über- schritten werden. MfG.
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