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Experten-Antwort

Steuerklass 3 u. 5 EU Rente

von Zombo8915.01.2024 | 15:53
409 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich überlege meine Partnerin zu heiraten, die EU Rente bezieht. Sie hat nicht vor neben der EU Rente zu arbeiten und wird auch auf lange Sicht nicht arbeitsfähig werden. Ich verdiene Recht gut und bin voll Arbeitstätig. Lohnt sich in dem Fall die Teilung in Klasse 5 und 3? ich lese immer wieder, dass sich das nicht lohnen würde, da ja die Steuerlast die selbe wäre. Aber soweit ich gelesen habe muss bei Steuerklasse 3 u 5 nur eine Steuererklärung gemacht werden, wenn beide Partner arbeiten. Da die Lohnsteuer aber bei reinem Bezug von EU Rente laut einem Artikel der ERGO entfällt, würde ja die Steuerlast effektiv weniger sein. Ist dem so? Habe ich irgendwas übersehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zombo89,

 

steuerrechlichte Fragen werden hier nicht beantwortet. Stellen Sie diese Frage bitte an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

 

Mit freundlichen Grüßen

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4 Antworten

Lilaam 15.01.2024 | 16:06
Das ist eine Frage fürs Finanzamt, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die Rente hat ja keine Steuerklasse. Diese müssen sie dann als Ehepaar mit ihrem Lohn zusammen in der Ekst-Erklärung angeben. Dann rechnet das FA die Steuer aus und fordert nach oder erstattet.
Steuern macht die DRV nichtam 15.01.2024 | 16:06
Zunächst werden Sie hier von den DRV-Experten sicher keine steuerrechtlichen Auskünfte erhalten. Für die Erwerbsminderungsrente Ihrer Partnerin gibt es überhaupt keine Steuerklasse, und die Rentenversicherung behält auch keine Einkommenstuer von der EM-Rente Ihrer Partnerin ein. Sollte das Finazamt nach der esretn Steuererklärung der Frau feststellen, dass auf die EM-REnte vermutlich mehr als 400 Euro Einkommensteuer jährlich anfallen wird, wird das Finanzamt eine vierteljährliche Vorauszahlung festlegen. Diese hat aber weder mit einer Steuerklasse noch mit der REntenversicherung auch nur irgendetwas zu tun. Steuerklassen sind nur von Bedeutung, wenn man als Beschäftigter vom Arbeitgeber Lohn erhält. Dann erfolgt ein monatlicher Vorsteuerabzug vom Lohn, den der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überweist. Nach der Heirat können Sie dann also 3/5 wählen oder 4/4. Für die EM-Rente Ihrer (dann) Ehefrau ist das völlig ohne Belang. Wenn Sie dann gemeinsam veranlagt werden (was bei Ehepaaren der Normalfall ist), müssen Sie wegen der EM-Rente Ihrer Frau und Ihrem Gehalt dann sowieso eine verpflichtende gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung machen. Da führt kein Weg daran vorbei. Da werden dann ggf. vorhanden Differenzen aus der Steuerlast und den Vorauszahlungen natürlich auf Euro und Cent genau ausgeglichen. Darum ist es dann auch egal, in welcher Steuerklasse man war. Bei Fragen zur Steuererklärung hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiter, aber definitiv nicht die Rentenversicherung. Auch ein gängiges PC-Steuerprogramm (kostet ca. 15 bis 20 Euro) kann hier schon Hilfe leisten, ist gar nicht so schwer.
Kein Steuerforum!am 15.01.2024 | 19:29
Bevor Sie absurder Weise steuerrechtliche Fragen in einem Rentenforum stellen, lesen Sie besser mal die wichtigen Hinweise zu diesem Forum, insbesondere die 4. Aufzählung. Fällt Ihnen etwas auf?
Steuerrechtam 15.01.2024 | 19:54
Ergänzend zu den bereits bestehenden Beiträgen... Da Sie recht verdienen und aber auch mal krank werden könnten, sollten Sie anhand eines im web verfügbaren Steuerrechners berechnen, ob Ihr Nettogehalt mit Steuerklasse 3 oder doch mit Steuerklasse 4 günstiger wäre. Das würde dann bei evtl. Krankengeldbezug für SIE interessant werden, da dort dann mit dem Nettoentgelt 'verglichen' wird. Ihre zukünftige Frau muss als Rentenbezieherin bereits jetzt eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag (in dem Fall für Ledige) übersteigt. Und auch wenn Sie dann verheiratet sind, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner nicht. Das hat mit den Steuerklassen 3 und 5 nichts zu tun. Investieren Sie die ca. 30 EUR in ein gutes Steuerprogramm und lassen Sie sich dann bei Ihren Steuererklärungen anhand der dort interaktiv gegeben Tipps bereits vor der Ehe Ihre Steuererklärungen optimieren. Hier könnten Sie auch als 'Test' sich eine verheirateten-Variante berechnen lassen (die Steuerprogramme ermöglichen meistens, für maximal fünf Familienangehörige Steuererklärungen zu erstellen).
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