Sofern Sie selbst Ihre Lohnsteuerkarte ab dem Rentenbeginn nicht mehr benötigen, d.h. Sie keine Einkünfte mehr erzielen, die auf einer Lohnsteuerkarte einzutragen sind (hierzu zählen z.B. auch Betriebsrenten) ist es auf jeden Fall sinnvoll die Steuerklasse mit Ihrer Frau "zu tauschen".
Fragen Sie aber auf jedem Fall bei Ihrem Finanzamt nach.