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Experten-Antwort

Steuerklassenwechsel

von Hyper22.05.2019 | 13:08
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Forenmitglieder, wie schaut das eigentlich aus: möchte demnächst meine Partnerin heiraten die voll berufstätig ist und Steuerklasse 1 hat. Ich möchte nach Steuerklassenantragswechsel, dass Sie die 3 bekommt und ich als Rentner die 5. Ist das so ok? Gruß Hyper

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf die Höhe der Rente. Die Rentenhöhe bestimmt sich auf Basis der versicherten Beitragsbemessungsgrundlage. Bei einem Beschäftigten ist dies das zustehende sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt. Die Steuerklasse ist wichtig für die Ermittlung des Nettoentgelts.

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10 Antworten

Fuchsam 22.05.2019 | 13:52
Am Anfang fehlt: Wenn....
Steueram 22.05.2019 | 13:43
Bezüglich steuerrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Fuchsam 22.05.2019 | 13:51
Partnerin sehr viel mehr verdient als Du (Rente) dann 3 / 5 in Ordnung, evtl. mit kleiner Steuernachforderung im Folgejahr rechnen. Wenn beide fast etwa gleiches Einkommen, dann besser 4 / 4 wählen, damit Nachzahlung nicht zu heftig wird. Bei der Rente gibt es keinen(monatlichen) Steuerabzug, am Jahresende werden alle, bei verheirateten, gemeinsamen Einkommen zusammen gerechnet und versteuert.
Hyperam 22.05.2019 | 14:23
@sturkopp: das bringt dann für meine Frau ca. 300 € netto mehr und ich bin für die eventuelle Nachzahlung verantwortlich und nicht meine Frau. Gruß Hyper
sturkoppam 22.05.2019 | 14:02
und was bringt euch das?
sturkoppam 22.05.2019 | 17:12
Die Steuerklasse hat doch mit der Steuerlast aufs Jahr nix zu tun. Ab 400,-€ Nachzahlung wird im nächsten Jahr eine 1/4 Jährl. Vorauszahlung ans FA bestimmt. Macht es einen Unterschied ob du oder deine Frau nachzahlen? Der Betrag bleibt doch gleich.
W°lfgangam 22.05.2019 | 22:03
Hallo Hyper, Steuerklassen werden auf mtl. zu versteuernde Einkünfte angewendet - Rente gehört nicht dazu/die bekommt keine Steuerklasse ...fließt nur als jährliches/zusätzliches Einkommen in die Steuerberechnung an. Wenn Sie sich 'moralisch' verpflichtet fühlen, das mtl. Einkommen Ihrer Frau nach oben zu steigern (Sie könnten ja auch das zusätzliche Taschengeld erhöhen ;-)) können Sie so verfahren - unterm Tannenbaum gibt's dann aber kein gülden Geschmeide für die Holde/Sie müssen ja das Jahr über für die Steuerkumpels schon ein paar EUR extra bunkern ... Gruß w. PS: @Fuchs gab dazu schon ein paar passenden Hinweise - letztendlich kann Sie punktgenau ein Steuerberater aufklären ...oder ergänzend ein Eheberater ;-)
sturkoppam 23.05.2019 | 07:25
Steuerklassen werden auf mtl. zu versteuernde Einkünfte angewendet - Rente gehört nicht dazu/die bekommt keine Steuerklasse
Aufwachen! https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/rentner/ Welchen Einfluss hat den die Steuerkl. auf die ausgezahlte Rente ?

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