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Steuerplficht auf Ausgleich der Rentenminderung durch arbeitgeber

von Marion10.04.2013 | 19:27
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, besteht eine Steuerplficht auf die Einmalzahlung der Arbeitgebers Aals Ausgleich der Rentenminderung bei frühzeitigem Renteneintritt? In welchem Jahr ist dieser Betrag steuerpflichtig? Hat man irgendwelche Ansprüche, wenn ein Arbeitgeber versämt hat, auf die Steuerpflicht und ggf. die Möglichkeit zur Wahl einer Einmalauszahlung hinzuweisen? Vielen Dank, Marion

6 Antworten

KSCam 10.04.2013 | 22:41
Da sollten Sie das Finanzamt, bzw. Ihren Steuerberater fragen.
Marionam 10.04.2013 | 23:25
@ KSC Stellen Sie vor, meine Mutter ist dieses Jahr nach Arbeitsteilzeit in Rente gegangen und hat wie jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht. Nun muss Sie eine riesige Summe Steuer zahlen, weil der Arbeitgeber eine Einmalzahlung zur Rentenversicherung geleistet hat, um die Rentenminderung zu kompensieren. Leider wurde meine Mutter weder über eine ev. Steuerpflicht aufgeklärt und Sie ist bislang davon ausgegangen, die volle Rente zu erhalten. Ergo, jetzt einen Steuerberater zu befragen ist wohl wenig sinnvoll und ich versuche dringend weitere Informationen zu diesem Sachverhalt zu sammeln, da wir uns bislang mit so was nicht auseinander setzen mussten. Über sinnvolle Tips oder Ratschläge bin ich sehr dankbar.
-am 11.04.2013 | 09:08
Den vorherigen Antworten kann ich mich nur anschließen. Steuerrechtliche Fragen sollten mit der Finanzverwaltung oder dem Steuerberater geklärt werden.
HLRT67am 11.04.2013 | 09:36
Wenn der Arbeitgeber zusätzliche freiwillige RV-Beiträge übernimmt, sind diese zur Hälfte steuerfrei (analog dessen, daß die "normalen" AG-Beiträge zur RV steuerfrei sind, die AN-Beiträge nicht). Zu klären wäre: hat der Arbeitgeber die versteuerung dieser Hälfte wirklich unterlassen? Oder liegt die Steuernachzahlung daran, daß bei ATZ zum einen i.d.R. ohnehin wegen des Progressionsvorbehalts der Aufstockungen Nachzahlungen fällig werden und zudem der Arbeitgeber ja nur seine Daten hat, das sonstige steuerliche Umfeld seines Arbeitnehmers aber nicht kennt - wenn irgendwelche sonstigen Einkünfte aus anderen Quellen da sind, kann sich dies in der Steuererklärung durchaus bemerkbar machen.
sunnyam 11.04.2013 | 17:26
Hallo, die einmalige Abfindungszahlung wegen der Rentenabschläge wird ja bei der Lohnabrechnung steuermäßig berücksichtigt.Ich weiss allerdings, dass bei Altersteilzeit generell immer eine Steuernachzahlung bei der Einkommenssteuer anfällt, wegen der Progression, d. h. bei der monatlichen Lohnabrechnung ist ein bestimmter Teil des Gehaltes steuerfrei. Bei der EKSt unterliegt dieser Betrag der Progression. Informieren Sie sich daher einmal über dieses Thema. Mfg sunny
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