Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
siehe §33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene und Pflegepersonen (ab 01/2021) https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html GdB(%) 20 384 Euro 30 620 Euro 40 860 Euro 50 1140 Euro 60 1440 Euro 70 1780 Euro 80 2120 Euro 90 2460 Euro 100 2840 EuroJa, ab 2021 wurden die GdB Pauschbeträge verdoppelt und neu, ein GdB von 20% wurde eingeführt.Kannst du mir das bitte genauer erklären.... Inwieweit wird dies berücksichtigt? Wie hoch ist der Pauschbetrag? Vielen Dank!
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