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Steuervorteile?

von Muriel23.07.2021 | 06:47
147 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, ich bin zu 100 % behindert. Ich bin Angestellte und habe einen Steuerfreibetrag, soweit gut. Habe ich dann als Rentnerin auch diese Vorteile? Vielen Dank für eure Hilfe! Herzlichen Gruß Muriel

5 Antworten

King Kongam 23.07.2021 | 07:54
Ja, ab 2021 wurden die GdB Pauschbeträge verdoppelt und neu, ein GdB von 20% wurde eingeführt.
Murielam 23.07.2021 | 07:56
Kannst du mir das bitte genauer erklären.... Inwieweit wird dies berücksichtigt? Wie hoch ist der Pauschbetrag? Vielen Dank!
King Kongam 23.07.2021 | 10:01
Ja, ab 2021 wurden die GdB Pauschbeträge verdoppelt und neu, ein GdB von 20% wurde eingeführt.
Kannst du mir das bitte genauer erklären.... Inwieweit wird dies berücksichtigt? Wie hoch ist der Pauschbetrag? Vielen Dank!
siehe §33b EStG Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene und Pflegepersonen (ab 01/2021) https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html GdB(%) 20 384 Euro 30 620 Euro 40 860 Euro 50 1140 Euro 60 1440 Euro 70 1780 Euro 80 2120 Euro 90 2460 Euro 100 2840 Euro
Peter T. am 23.07.2021 | 09:58
Hallo, der Steuerfreibetrag kann auch als Rentner geltend gemacht werden. Interessant ist dies natürlich nur, wenn Sie auf Ihre Rente auch Steuern zahlen müssen, weil Sie über den Freibetrag kommen, nachdem schon alle Möglichkeiten des Abzugs greifen. Ab dem Jahr 2021 (Steuer Jahr), liegt die Pauschale nun bei 2880€, also doppelt so hoch wie bisher. Immer auch daran denken, auch ohne Merkzeichen kann man ab GdB 70 eine Kilometerpauschale von 3000km eintragen und damit weitere 900€ an außergewöhnlichen Belastungen abziehen. Aber in jedem Programm, welches Sie für die Steuererklärung nutzen, wird die Pauschale nach Eintrag des GdB eingerechnet. Nur die Kilometer (3000 km) werden (bisher) nicht automatisch, die muss/TE man zusätzlich erfassen...
-am 23.07.2021 | 09:23
Hallo Muriel, leider können wir Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen. Als Rentenversicherungsträger können und dürfen wir keine rechtlichen Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen (z.B. welche Steuerfreibeträge Sie geltend machen können) geben. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Finanzamt, Steuerberaterin/Steuerberater oder an den Lohnsteuerhilfeverein. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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