Für Geb.-Jahrgänge 1950 ist das Datum 01.01.2007 nicht unbedingt relevant. Da diese Jahrgänge (bis einschl. 1951) immer noch die „alte“ Altersrente wegen ATZ oder Alo beantragen können.
Z.B. wenn Sie bis 01.12.2009 eine ATZ beginnen können Sie (sonstige Voraussetzungen erfüllt) mit 63 und 7,2% Kürzung frühestens in Rente gehen, egal wann Sie diese ATZ vereinbart haben.