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Stimmt das mit dem Abschlag?

von Weißnichts23.03.2007 | 11:36
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In einem Beitrag hier im Forum habe ich folgendes gelesen: Eine Teilerwerbsminderungsrente wird wegen gleichzeitigem ALG I nur zur Hälfte ausbezahlt. Also von einer anerkannten halben EM-Rente die Hälfte. Entspricht einem ¼ der gesamten Entgeltpunkte. In einem Beitrag steht, dass bei einer späteren Altersrente der Abschlag auch nur für ¼ der Entgeltpunkte, erhalten bleibt. Stimmt diese Aussage wirklich? Zur Berechnung der gekürzten halben EM-Rente, lagen ja die Hälfte der Entgeltpunkte zu Grunde. In Anspruch wurden tatsächlich nur ¼ genommen. Danke an alle die antworten.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.03.2007 | 07:37

Bei den Abschlägen einer Folgerente sind verschiedene Regeln zu beachten. Zunächst einmal bleiben bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für die Hälfte der berechneten Entgeltpunkte die Abschläge für eine folgende Rente erhalten. Für die andere Hälfte wird ein neuer Abschlag berechnet.

Wird nun die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in der Zeit zwischen dem 60. Lebensjahr und dem 63. Lebensjahr nur zur Hälfte in Anspruch genommen, also als halbe Rente gezahlt, wird der Abschlag für die nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte (1/4) für jeden nicht in Anspruch genommenen Monat wieder um 0,003 (0,3%) erhöht.

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