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Stipdenium zur Existenzgründung nach UniAbschluss

von Manuel22.03.2010 | 17:59
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir haben nach einigen Telefonaten mit verschiedenen Stellen leider noch keine Lösung unseres Problems bekommen können. Ich schildere zunächst unsere Situation: Ab nächstem Monat (April) bin ich kein Student mehr und mache mich mir 2 Partnern selbstständig. Ich bekomme ab nächstem Monat ein Stipendium (Exist-Gründerstipendium) in Höhe von 2.000€ mntl. Es wurde noch kein Gewerbe angemeldet. Ich arbeite nebenher nicht, also vollzeit für die Verselbstständigung. Zu dem Stipendium gibt es ein Schreiben in dem es heisst: "Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt kein Entgelt im Sinne des §14 Sozialgesetzbuch IV dar. ..." Was mich hierbei interessiert ist, ob wir Renten- bzw. Sozialversicherungspflichtig sind?! Was außerdem sehr interessant zu wissen wäre, welchem Status ich angehöre, arbeitssuchend, selbstständig?! Eine Statuserfassung wollen wir auch noch machen, allerdings ergibt sich darin für uns ein zeitliches Problem. Wir sind ab nächstem Monat schon keine Studenten mehr. Wir sind für jeden Hinweis dankbar. Viele Grüße Manuel

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.03.2010 | 09:17

Da Sie ja bereits mehrere unterschiedliche telefonische Auskünfte erhalten haben, sollten Sie nun eine schriftliche Entscheidung herbeiführen. Auch ich empfehle Ihnen umgehend den Vordruch V023 ausgefüllt einzusenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de -Angebote für spezielle Zielgruppen - Existenzgründer

(Auswahlfeld auf der linken Seite)

7 Antworten

KSCam 22.03.2010 | 18:17
Um was geht es denn genau? Um Tipps und Tricks, wie man den Staat am besten abzockt oder was? Arbeitssuchend sind Sie wohl nicht, da Sie ja keine Arbeit suchen, oder? Solange Sie es schaffen 2000 € zu kassieren ohne wirklich selbständig tätig zu sein, kann ich Ihnen nur Glück wünschen; da haben Sie im Studium wirklich Großes gelernt, nämlich wie man den Staat für die "seelisch, moralische Vorbereitung" auf eine Selbständigkeit abzockt-solche Menschen fehlen unserem Land. Um etwas zum Thema Versicherungspflicht zu sagen, müsste man wissen, um welche selbständige Tätigkeit es eigentlich geht.
Manuelam 22.03.2010 | 18:59
Es geht um eine Selbstständigkeit im Bereich E-Business/ E-Learning. Es geht nach wie vor um eine sachliche und fachliche Antwort auf Oben gestellte Fragen. Viele Grüße
KSCam 22.03.2010 | 19:39
als Lehrer sind Sie versicherungspflichtig, sofern Sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen und Ihr mnt. Gewinn aus der Selbstandigkeit 400 € übertrifft. Ebenso wären Sie pflichtig wenn Sie für einen Auftraggeber tätig sind. Genaueres ist individuell zu prüfen und im konkreten Einzelfall zu entscheiden. So eine Einzelfallprüfung kann das Forum nicht leisten.
Renten-Fachmannam 22.03.2010 | 20:21
Das Stipendium (können Sie angeben, von was einer Einrichtung das Stipendium gezahlt wird, mich interessiert nicht der vollständige Name, sondern nur die Art der Einrichtung) ist für die Rentenversicherung uninteressant. Zur Prüfung der Versicherungspflicht ist die Art der selbständigen Tätigkeit massgebend. § 190a SGB VI sieht eine Meldepflicht von versicherungspflichtig Selbständigen (dazu gehören auch alle möglichen Lehrer ohne versicherungspflichtige Angestellte) innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit vor. Den dazu notwendigen Vordruck V023 finden Sie im Internetportal unter Formulare.
Guidoam 23.03.2010 | 08:09
Hallo KSC, wie schon Ihnen öfters gesagt.Schlecht wie der KSC ist auch Ihr Nick.Abzocken den Staat?Hallo!Wer zockt hier wen ab?Haben Sie die letzten Jahre in einer Höhle in den Bergen verbracht?Sollte es gelingen diese 2.000,00 Euro zubekommen dann kann man diesem Studenten doch nur gratulieren.Abzocken tut in diesem unserem Lande nur einer.Der Staat!Jeden Tag eine gute Tat heute bescheissen wir den Staat.KSC wie ein Absteiger.Schon immer.
Manuelam 23.03.2010 | 09:50
Danke für Ihre Antwort! Das Stipendium ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie vom europäischen Sozialfond. Viele Grüße
Manuelam 23.03.2010 | 09:46
Vielen Dank für die Informationen, wir werden uns dann zeitnah darum kümmern!
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