Hallo m. weise,
im Rahmen einer Kontenklärung kann Ihr Kollege seine Schul- und Studienzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr, die er in Italien (oder auch weltweit) zurückgelegt hat, beim deutschen Rentenversicherungsträger nachweisen. Diese Zeiten werden als beitragsfreie Anrechnungszeiten (maximal 8 Jahre nach dem vollendeten 17. Lebensjahr) bei der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt.
In diesem Kontenklärungsverfahren kann er auch schon seine italienischen Versicherungszeiten unter Nennung des Codice Fiscale angeben, damit später eine Verbindung mit dem italienischen Rentenversicherungsträger erfolgen kann.
Die erforderlichen Antragsformulare für eine Kontenklärung finden Sie unter folgenden Links:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0100.pdf?__blob=publicationFile&v=29
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/V0410.pdf?__blob=publicationFile&v=23