Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Störfall

von Martina15.01.2018 | 15:42
1158 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Zitat: Ein Störfall kann vorliegen, wenn Sie bereits mit der Altersteilzeit begonnen haben und krank/erwerbsgemindert wurden. dann ist eine neu Situation/Störfall entstanden. Was kann ich darunter verstehen? Ich habe absolut keine Ahnung. Kann der Störfall für mich positiv oder negativ sein? Bitte genau erklären. Ganz lieben Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2018 | 14:15

Wenn das Entgeltguthaben nicht so verbraucht wird wie im Altersteilzeitvertrag vereinbart, handelt es sich um einen Störfall.

Es gibt verschiedene Gründe für Störfälle, einer davon ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.

Erforderlich ist, dass das Beschäftigungsverhältnis wegen der Gewährung der Erwerbsminderungsrente endet und dadurch das Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann.

Zu beachten ist, dass es eine Vielzahl von Tarifverträgen gibt, die das Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Fall der Gewährung einer Dauerrente wegen Erwerbsminderung regelt.

So lange das Arbeitsverhältnis wegen der Gewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung lediglich ruht, tritt der Störfall nicht ein (ebenso bei einer Wiedereinstellungszusage).

Wenn der Störfall aber eingetreten ist, sind vom Wertguthaben Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Wie bereits KSC empfohlen hat, sollten Sie mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung setzen.

9 Antworten

KSCam 15.01.2018 | 16:52
Zunächst vorweg: Fragen zum ATZ Vertrag berprechen Sie zunächst mal mit Ihrer Personalabteilung - die sind schließlich Ihr Vertragspartner! Ich will es aber dennoch kurz versuchen: Mit dem ATZ Vertrag haben Sie sich verpflichtet für eine gewisse Zeit insgesamt 50% zu arbeiten. Meist geschieht das so daß man die erste Hälfte 100% arbeitet und die 2. Hälfte frei hat. Läuft die ATZ wie geülant ab ist alles in Butter. Aber man weiß ja bei Vertragsabschluß nie was passiert. Der ATZ ler kann während der Vertragszeit länger krank sei, erwerbsgemindert sein (wie Sie), könnte sterben, usw. Auch der Betrieb könnte eventuell insolvent werden, etc..... Wenn so etwas passiert, nennt man dies einen Störfall. Ihnen nun alle möglichen Konstellationen aufzudröseln macht wenig sinn, bzw. niemand wird Lust haben Ihnen da "einen Roman zu schreiben" was theoretisch alles passieren kann. IM Ernstfall muss der AG neu rechnen und Unstimmigkeiten korrigieren - daher mein erster Verweis an die Personalabteilung. Ist es jetzt klarer?
suchenwiam 15.01.2018 | 18:12
Selbst ATZler, habe ich mich natürlich auch über den "Störfall" informiert. Kurz bedeutet er, der gesamte ATZ-Vertrag wird rückabgewickelt. In der Freistellungsphase darf man so ziemlich alles machen, ausser sich arbeitslos melden oder sterben - sonst ist man ein "Störfall". In der aktiven Phase kann man wie vor ATZ "normal" krank sein. Dauerhafte Erwerbsminderung führt wohl auch zum Störfall.
Martinaam 15.01.2018 | 18:54
Jetzt ist alles klar. Danke!
Martinaam 16.01.2018 | 15:01
Eine letzte Frage. Wenn ich wieder arbeiten gehen sollte, ich dann erst den Bescheid der Erwerbsminderungsrente erhalte, kann ich den dan ablehnen und meine ATZ normal beenden?
-am 16.01.2018 | 15:24
Hallo Martina, Sie können Ihren Antrag auf Rente noch so lange zurücknehmen, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist (1 Monat nach Erhalt des Bescheides). Ein Störfall tritt dann nicht ein. Falls Sie jedoch von ihrer Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt wurden, können Sie den Rentenantrag nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen.
Schadeam 16.01.2018 | 15:11
Das klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Ob der sich dann noch an den ATZ Vertrag gebunden fühlt, wenn seine ATZ Mitarbeiterin in der ATZ erst krank wird, dann Rente beantragt, dann Rente bekommt und dann plötzlich wieder auf der Matte steht und doch wieder arbeiten kann. In diesem Fall muss erst geklärt werden ob der ATZ Vertrag überhaupt noch gilt oder sich wegen des "Störfalles" längst erledigt hat. Aber das ist nicht Sache dieses Forums. Gute Frau, die Realität sieht anders aus.
Martinaam 16.01.2018 | 15:41
Ganz lieben Dank. Meine Krankenkassen hat von mir noch keine Mitteilung bekommen.
Konfusam 16.01.2018 | 16:17
Hallo Martina Ich glaube, Sie haben das Thema und das Verhältnis von ATZ - AU - EMR - Arbeitgeber - KK - DRV usw. immer noch nicht verinnerlicht. Zudem ist es mir unverständlich, wie uninformiert Sie sich in die ATZ begeben haben, wenn Ihnen der Begriff des "Störfalls" im Zusammenhang mit dem Thema ATZ dermaßen fremd ist. Mit Sicherheit finden Sie dazu in Ihrem ATZ-Vertrag eine Information/Klausel. Noch unverständlicher sind mir allerdings im Gesamtablauf der beiden von Ihnen erstellten Beiträge Ihre Gedankengänge und von Ihnen abgewogenen Handlungsweisen. Sie versuchen für sich ein "Wunschkonzert" an Möglichkeiten während der ATZ-Abwicklung auszuloten, in das Sie sich immer weiter zu verstricken bereit sind. Ein Mensch der dermaßen erkrankt ist, dass er nicht mehr erwerbsfähig ist, kann und wird solche Überlegungen ganz sicher nicht führen. Sie haben, warum auch immer, einen Antrag auf Anerkennung zur EM gestellt. Fühlen Sie sich wirklich erwerbsgemindert, oder wozu sollte dieser Antrag dienen, wenn Sie jetzt Überlegungen anstrengen, den Antrag wieder zurück zu nehmen? Mir tun die Mitarbeiter der DRV leid, die sich letztendlich mit solch sinnlosen Anträgen auseinandersetzen müssen. Einen Vertrag und auch einen Antrag unterschreibt man wenn man VERSTANDEN hat um was es geht und vor allem mit den BEDINGUNGEN und etwaigen KONSEQUENZEN einverstanden ist.
Martinaam 16.01.2018 | 16:25
Es tut mir leid, aber ich war noch niemals in so einer Situation. Wenn ich alles vorher gewusst hätte, bräuchte ich dieses Forum nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026