Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenWenn das Entgeltguthaben nicht so verbraucht wird wie im Altersteilzeitvertrag vereinbart, handelt es sich um einen Störfall.
Es gibt verschiedene Gründe für Störfälle, einer davon ist die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Erforderlich ist, dass das Beschäftigungsverhältnis wegen der Gewährung der Erwerbsminderungsrente endet und dadurch das Wertguthaben nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann.
Zu beachten ist, dass es eine Vielzahl von Tarifverträgen gibt, die das Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Fall der Gewährung einer Dauerrente wegen Erwerbsminderung regelt.
So lange das Arbeitsverhältnis wegen der Gewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung lediglich ruht, tritt der Störfall nicht ein (ebenso bei einer Wiedereinstellungszusage).
Wenn der Störfall aber eingetreten ist, sind vom Wertguthaben Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Wie bereits KSC empfohlen hat, sollten Sie mit Ihrer Personalabteilung in Verbindung setzen.
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