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Störfall Altersteilzeit

von Selma29.08.2008 | 08:41
2644 Ansichten
2 Antworten

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Was passiert mit dem erarbeiteten Wertguthaben, wenn man in der Freistellungsphase verstirbt? Haben die Hinterbliebenen darauf noch Anspruch? Werden trotz Todes noch SV- Beiträge aus dem Wertguthaben gezahlt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Eintritt eines Störfall ändert nichts an der SOZIALVERSICHERUNGSrechtlichen Beurteilung des zugrundeliegenden Beschäftigungsverhältnisses. Die gezahlten Beiträge dürfen also nicht rückgerechnet werden als ob von Anfang an ein "normales" Arbeitsverhältnis bestanden hätte.

Für das Guthaben aus vorgearbeiteter Arbeit, welches bei Ende des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses noch besteht, sind Beiträge noch an die Sozialversicherung abzuführen (§ 23b Abs. 2 SGB IV, § 10 Abs. 5 AtG). Diese Beiträge gehen auch noch in eine nachfolgende Hinterbliebenenrente ein.

1 Antworten

Brilleam 29.08.2008 | 09:05
Hallo Selma, i.d.R. kommt es zur vollständigen Rückabwicklung der ATZ und Verrechnung des bislang erarbeiteten Wertguthabens. Schauen Sie nach, was der Arbeits- und ATZ-Vertrag dazu ausführt! Lassen Sie sich vom Arbeitgeber alles erklären und holen Sie ggf. ergänzenden Rechtsrat ein - auch wenn es etwas kostet (Fachanwalt!) Evtl. hilft auch die Sprechstunde des zuständigen Arbeitsgerichtes, je nach Größe des Betriebs kann auch der Betriebsrat (Gewerkschaft) helfen!
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