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Experten-Antwort

Strafverfahren

von Max11.06.2015 | 18:09
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Bezieher einer unbefristeten EM Rente muss wegen eines Strafverfahrens als Angeklagter vor Gericht. Sein Anwalt regt eine Amtsärtzliche Untersuchung zwecks Verhandlungsunfähigkeit an. Nun die Frage : muss der Rentner unabhängig vom Ausgang der Untersuchung, evtl. um seine Rente fürchten ? Oder gibt es da zwischen keinen Austausch zwischen Gericht und medizinischem Dienst des Rententrägers ? Hoffe auf Antworten auch vom Experten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Einen direkten Austausch gibt es nicht. Das wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht ohne Weiteres zulässig.

Zudem enthält ein Gutachten zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit (normalerweise) keine expliziten Feststellungen zum Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt.

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10 Antworten

Schorscham 11.06.2015 | 20:29
Einen direkten "Austausch" wird es vermutlich nicht geben. Es ist aber nie auszuschließen, dass die DRV trotzdem von dem Untersuchungsergebnis erfährt, da der Zufall manchmal recht eigenartige Wege geht. Und dann könnte das Untersuchungsergebnis durchaus Anlass sein, eine Kontolluntersuchung zu veranlassen. Das Versorgungsamt hatte vor einiger Zeit einem Bekannten das Merkzeichen "G" gestrichen, weil es zufällig davon erfahren hat, dass er als aktives Mitglied eines Schützenvereins regelmäßig an den "Fest-Umzugsmärschen" teilnahm. Als Erwerbsgeminderter oder Schwerbehinderter sollte man also immer auf der Hut sein. ;-)
KSCam 11.06.2015 | 21:05
Was hat ein Strafverfahren mit einer Rente wg. EM zu tun? Ein Rentner kann doch genauso straffällig werden wie ein Nichtrentner (Stehlen, morden, betrügen, usw.) Wenn es darum geht ob er Verhandlungsfähig ist oder nicht, was hat das mit Erwerbsminderung zu tun? Lediglich wenn er in den Knast muss, darf er sich an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten beteiligen - er kriegt sicher nicht "2 Jahre all inclusiv" und darf sich nebenbei seine Rente sparen. Ich sehe keinen Rentenbezug in diesem Beitrag.
HSVam 11.06.2015 | 21:31
Dann sollten Sie vielleicht noch einmal sorgfälig lesen. ;-) Die Frage war, ob der Betroffene befürchten muss, dass das Untersuchungsergebnis der amtsärztlichen Untersuchung vom Gericht an die DRV weitergegenben wird. Und nun antworten Sie entweder mit "Ja", "Nein" oder "Vielleicht". Das reicht dem Fragesteller dann bestimmt schon. ;-)
KSCam 11.06.2015 | 21:39
Die Frage war, ob er um die Rente fürchten muss und nicht ob das Untersuchungsergebnis weitergegeben wird. Ich habe es gelesen! Und ich habe nur gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Verhandlungsfähigkeit für ein Strafverfahren was mit dem Bestehen vom EM zu tun hat. Für mich sind das vollkommen verschiedene Dinge. Aber egal.....Sie haben Recht und ich meine Ruhe.
HSVam 12.06.2015 | 15:08
Gelesen vielleicht aber offenbar nicht verstanden: Jetzt verstanden? ;-)
SozPolam 14.06.2015 | 21:46
Bist du nicht vielleicht selber der üble Schelm? Bist du der Angeklagte? Hast du nicht selbst veilleicht Verbrechen begangen? Mußt du nicht büßen? Bist du nicht der Teufel? Mußt du nicht hängen?
Martha Pfahlam 15.06.2015 | 14:53
Sind Sie ein "Sozial-Polizist"? Ihnen möchte ich niemals persönlich begegnen!
SozPolam 15.06.2015 | 20:23
Aha! Dann haben Sie etwas zu verbergen! Haben Sie vielleicht falsche Angaben beim Rentenantrag gemacht, Ihre Rente nicht ordentlich versteuert oder gar Einkünfte verschwiegen? WIR sind Ihnen auf der Spur! Passen Sie auf, WIR kriegen Sie!
Martha Pfahlam 15.06.2015 | 20:35
Na gut, ich habe mal vergessen, einen kleinen Nebenverdienst zu melden. Aber die 3000 Euro kann das JobCenter bestimmt verkraften. Woran kann man Sie eigentlich erkennen? Tragen Sie eine Uniform oder eine Armbinde oder ein Namensschild? (Ich frage nur interessehalber!)
Rentenzombieam 15.06.2015 | 21:44
Aha! Dann haben Sie etwas zu verbergen! Haben Sie vielleicht falsche Angaben beim Rentenantrag gemacht, Ihre Rente nicht ordentlich versteuert oder gar Einkünfte verschwiegen? WIR sind Ihnen auf der Spur! Passen Sie auf, WIR kriegen Sie!
Na gut, ich habe mal vergessen, einen kleinen Nebenverdienst zu melden. Aber die 3000 Euro kann das JobCenter bestimmt verkraften. Woran kann man Sie eigentlich erkennen? Tragen Sie eine Uniform oder eine Armbinde oder ein Namensschild? (Ich frage nur interessehalber!)
Die erkennt man am dummen Gesicht und der Narrenkappe!
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