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Experten-Antwort

Streichung der Abschläge bei Erwerbsminderung

von Gerhard Flatken06.04.2017 | 11:43
2452 Ansichten
14 Antworten

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Guten Tag, Am 31.03.2017 hat der Bundesrat die Abschaffung bzw. Streichung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Wie geht es jetzt weiter im Gesetzgebungsverfahren? Ist dieses Gesetz vom Bundesrat Zustimmungspflichtig, oder reicht die Kanzlermehrheit? Danke. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0101-0200/15…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Flatken,

der Bundesrat hat sich in seiner Beschlussempfehlung für die Abschaffung der Abschläge ausgesprochen. Diese Änderungen sollen nach Möglichkeit in das EM-Leistungsverbesserungsgesetz mit einfließen. Das EM-Leistungsverbesserungsgesetz unterliegt dem normalen Gesetzgebungsverfahren.

Freundliche Grüße

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13 Antworten

taxmanam 06.04.2017 | 12:36
ich glaub auch, dass da etwas falsch verstanden wurde
taxmanam 06.04.2017 | 12:39
gleich im ersten satz steht: "Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen" Der Bundesrat hat eine Stellungnahme beschlossen! Ein nicht grade kleiner, aber feiner Unterschied!#
Schorscham 06.04.2017 | 11:53
War das nicht am 1. April?;-) Ich fürchte, dass Sie da irgendetwas falsch vertanden haben. MfG
Jonnyam 06.04.2017 | 12:04
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Absicherung von erwerbsgeminderten Menschen zu verbessern. Ins- besondere die Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sollte geprüft werden. Damit idt noch lange kein Gesetz beschlosse. Es handelt sich lediglich um eine Prüfungsempfehlung an den Bundestag
taxmanam 06.04.2017 | 12:39
gleich im ersten satz steht: "Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen" Der Bundesrat hat eine Stellungnahme beschlossen! Ein nicht grade kleiner, aber feiner Unterschied!#
Rudiam 06.04.2017 | 16:09
Zumindest ein Lichtblick, somit wurde das Gesetz nicht einfach im Bundesrat durchgewunken und nun muss sich der Bundestag nochmal Gedanken darum machen. Selten genug das nicht alles durchgewunken wird. Ich finde es gut das der Bundesrat erkannt hat das weiteree Handlungsbedarf besteht. Trotzdem bis zu einem fertigen Gesetz dauert es noch und man kann nur hoffen das der Bundestag nachbessert.
Kopp-ab-Rudiam 06.04.2017 | 17:51
Also die Abschläge für die EM-Rentner wird es immer geben da es für die Abschaffung niemals eine Mehrheit geben dürfte. Es ist ganz simpel: Keine Lobby und wie immer kein Geld. Gruss Kopp-ab-Rudi
Sekretäram 06.04.2017 | 18:58
Das Thema steht als erster Tagesordnungspunkt wieder am Freitag, den 28.04.17 ab 09:00 in der 232. Parlementssitzung als TOP 36 zur Debatte. Da hilft sicherlich nur beten, zumal die vorangegangene Sitzung vom 27.04.17 planmäßig von 09:00 bis 04:45 (frühmorgens am 28.04.17) anberaumt ist. Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Notfalls, ob der Dringlichkeit, auch mal den Abgeordneten seines Vertrauens persönlich ins Kalkül einbeziehen oder bei http://www.abgeordnetenwatch.de intervenieren. TOP 36 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz) Drucksache 18/… b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) Drucksache 18/… c) Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtern Drucksache 18/… Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen/
EM Rentneram 07.04.2017 | 20:09
Und das bedeutet, was.?????
Jonnyam 07.04.2017 | 21:52
Jetzt geht der Gesetzentwurf mit der Empfehlung des Bundesrates in den Bundestag. Dort soll er in erster Lesung am 28.04.17 im Plenum beraten werden. Dann beschäftigen sich die Ausschüsse damit und geben Ihre Beschlüsse für die 2. und 3. Lesung wieder an das Plenum. Und dort wird dann das Gesetz beschlossen. Eigentlich sollte das vor dem 1. Juli 2017 sein, weil auch Änderungen enthalten sind, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten sollen. Letztlich bedeutet das: Abwarten!!!! Und sich noch nicht zu früh freuen. Meint jedenfalls Jonny
Juppam 07.04.2017 | 23:56
Das egal was beschlossen wird, Altrenten davon nicht betroffen sein werden.
Mike Bogneram 08.04.2017 | 08:12
Und das bedeutet, was.?????
Das egal was beschlossen wird, Altrenten davon nicht betroffen sein werden. Das wäre ja ein Oberhammer das nur die Neurentner die schon demnächst stufenweise bis 65 hochgerechnet werde, bis 62 haben Sie ja schon und dann würde nur für diese Gruppe auch noch die 10,8% Abschläge abgeschafft und manche unserer Rentenexperten würden auch noch sagen das dies doch ganz logisch ist.
Martinam 02.07.2017 | 12:19
Ja Bestandsrentner werden wieder mal nicht bedacht. Was für ein Beschiss. Wen kann man überhaupt noch wählen. Ich muss dann doch die Linken wählen
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