Grundsätzlich ergeben sich durch eine nichtangetretene Reha-Maßnahme keine Nachteile - solange die Krankenkasse nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat. Denn die Antragstellung ist fällt ja unter das Dispositionsrecht eines jeden Versicherten. Und genauso, wie sich der der Versicherte für einen Antrag entscheiden kann, kann er auf die Teilnahme verzichten. In der Tat ist es nur so wie sie es angesprochen haben, dass bei bei einer nichtangetretenen Reha-Maßnahme für die Prüfung einer Erwerbsminderung (weniger umfangreiche)aktuelle medizinische Unterlagen vorliegen, die zu Entscheidungsfindung wesentlich beitragen und so das Verfahren und die Beabeitungsdauer eines Erwerbsminderungsrentenantrages verkürzen könnten.