Sehr geehrte Bianca,
Sie sollten sich nicht ohne Weiteres beim Arbeitsamt abmelden. Ggf. verlieren Sie dadurch einen Rentenanspruch. Voraussetzung beispielsweise für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist u.a., dass Versicherte bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben.
Sie sollten sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe ausführlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen