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Streichung Rentenzeiten

von Bianca15.04.2007 | 17:50
1733 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe einen Minijob und bin beim Arbeitsamt (ohne Leistung) noch gemeldet. Ich möchte mich beim AA abmelden (bin familienversichert und rentenversichert über meinen Minijob). Nun habe ich gehört, dass bei einer Abmeldung Rentenzeiten (auch beitragsfrei) rückwirkend gestrichen werden. Kann mir jemand dazu etwas sagen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Bianca,

Sie sollten sich nicht ohne Weiteres beim Arbeitsamt abmelden. Ggf. verlieren Sie dadurch einen Rentenanspruch. Voraussetzung beispielsweise für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist u.a., dass Versicherte bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben.

Sie sollten sich bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe ausführlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antworten

Amadéam 15.04.2007 | 18:51
Nur ein Minijob alleine schließt nicht die Lücken im Versicherungsverlauf! Das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung (Reha, Erfüllung sämtlicher Wartezeiten, Erwerbsminderungsschutz!) steht Ihnen auf Dauer nur zur Verfügung, wenn Sie auch auf die Versicherungsfreiheit in Ihrem Minijob verzichtet haben bzw. noch verzichten werden. Infos hierzu unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR… Waren Sie bisher vermittlungsbereit und arbeitslos gemeldet, kann dieser Status nicht rückwirkend aufgehoben werden. Melden Sie sich aber lieber “freiwillig” bei der Arbeitsagentur ab, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Das ist besser, als sich einfach nur aus der Kartei anlässlich eines Meldeversäumnisses streichen zu lassen. Mit dieser Vorgehensweise stellen Sie auch sicher, dass eine Meldung der Zeit der Arbeitslosigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger erfolgt. Haken Sie wegen der Durchschrift der Meldung im Bedarfsfalle ggf. unbedingt nach, sonst erinnert sich nach kurzer Zeit kein Arbeitsagentur-Mensch mehr an Sie!
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