Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass Sie neben dem Studium verschiedenen Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten nachgehen. Gesetzlich sind Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis- wie alle anderen Arbeitnehmer auch- versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Allerdings gibt es für sie Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Daneben gelten für Studenten auch die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (400 €-Jobs und kurzfristige Beschäftigungen). Aufgrund Ihrer Angaben ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich, weil die tatsächlichen Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und der Uni näher geklärt werden müssten. Zur abschließenden versicherungs- und beitragsrechtlichen Klärung wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Sie krankenversichert sind ggf. zuletzt krankenversichert waren. Dies auch vor dem Hintergrund, weil Ihre Einnahmen aus den verschiedenen Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten eventuell auch Auswirkungen auf die studentische Krankenversicherung haben.