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Studentin und Jobs

von Schneewittchen29.10.2008 | 11:16
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich bin Studentin und bei der Uni als studentische Hilfskraft eingestellt (2007:1000 €, 2008: 700€). Ich war letzes Jahr nebenbei als freiberufliche Museumspädagogin tätig, habe aber nur wenige kleine Aufträge gehabt (Jahreseinkommen aus dieser Tätigkeit: 500 €). Dieses Jahr hatte ich an der Uni zusätzlich zu meiner Hilfskrafttätigkeit einen Werkvertrag über ca. 3 Monate (750€). Die Uni teilte mir nun mit, dass aufgrund dieses Werkvertrags eventuell eine "Steuer- und Sozialversicherungs-Abführungspflicht" besteht. Meldungs- und Abführungspflicht lägen bei mir (da ich bereits Brutto für Netto erhalten habe). Woher weiß ich nun, ob ich etwas abführen muss und an welche Stelle genau muss ich mich wenden? Muss ich vielleicht auch für meine freiberufliche Tätigkeit im letzten Jahr noch etwas abführen???

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus Ihrer Schilderung geht hervor, dass Sie neben dem Studium verschiedenen Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten nachgehen. Gesetzlich sind Studenten in einem Beschäftigungsverhältnis- wie alle anderen Arbeitnehmer auch- versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Allerdings gibt es für sie Ausnahmeregelungen für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Daneben gelten für Studenten auch die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung (400 €-Jobs und kurzfristige Beschäftigungen). Aufgrund Ihrer Angaben ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich, weil die tatsächlichen Rechtsverhältnisse zwischen Ihnen und der Uni näher geklärt werden müssten. Zur abschließenden versicherungs- und beitragsrechtlichen Klärung wenden Sie sich bitte an die gesetzliche Krankenversicherung, bei der Sie krankenversichert sind ggf. zuletzt krankenversichert waren. Dies auch vor dem Hintergrund, weil Ihre Einnahmen aus den verschiedenen Nebenbeschäftigungen bzw. Nebentätigkeiten eventuell auch Auswirkungen auf die studentische Krankenversicherung haben.

4 Antworten

Birdieam 29.10.2008 | 11:52
Hallo Schneewittchen Wenn Ihre Euro-Angaben sich nicht auf das monatliche Einkommen sondern auf das jeweilige komplette Jahr beziehen bzw. auf die Dauer des Werkvertrages (750,- € für 3 Monate), dürfte es sich durchgehend um geringfügige Tätigkeiten handeln, für die keine Sozialabgaben anfallen. Für Fragen zu einer evtl. Steuerpflicht sind Sie hier nicht im richtigen Forum. MfG Birdie
Schneewittchenam 29.10.2008 | 12:00
Ich habe dabei immer deutlich unter 400€ pro Monat pro Job verdient. Im Zeitraum der Überschneidung HiWi-Job/Werkvertrag kam ich zusammen auf 450€, aber soweit ich mich informiert habe, gilt die 400€ Grenze für jeden einzelnen Job. Ist das auch so, wenn beide beim gleichen Arbeitgeber sind (beides Mal die Uni, nur verschiedene Fachbereiche)?
Schneewittchenam 29.10.2008 | 12:04
Das mit der Steuer ist schon klar. Wollte nur das Anschreiben zitieren. Eine Steuererklärung muss ich als Freiberuflerin ja ohnehin machen, aber ich verdiene so wenig, dass ich keine Steuern zahlen muss.
no nameam 29.10.2008 | 12:49
Schneewittchen schrieb: "... kam ich zusammen auf 450€, aber soweit ich mich informiert habe, gilt die 400€ Grenze für jeden einzelnen Job." Das stimmt so nicht. Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, egal ob beim gleichen oder bei verschiedenen Arbeitgebern, sind diese zusammenzurechnen. Wird die 400-€-Grenze überschritten, liegt keine Versicherungsfreiheit mehr vor und es sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Diese Berechnung erfolgt monatsgenau. Nicht zusammengezählt werden eine bereits versicherungspflichtige (!) Hauptbeschäftigung (also über 400 €) und die erste geringfügige Nebenbeschäftigung (unter 400 €). Zweitere bleibt dann versicherungsfrei.
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