Hallo Studentin Marlene,
es ist zwar zutreffend, dass sich beitragsgeminderten Zeiten ergeben, wenn während einer Anrechnungszeit wegen einer Hochschulausbildung freiwillige Beiträge gezahlt werden.
Weil aber Zeiten einer Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung nicht bewertet werden, ergeben sich keine "zusätzlichen" Entgeltpunkte für diese beitragsgeminderten Zeiten.
@ Detlef,
Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulbesuchs werden bereits seit 01.01.2009 nicht mehr bewertet.
Ich meine zu ausbildungszeiten mal was bon 0,75 EP gelesen zu haben.
Ich (32 Jahre) soll eine Kontenklärung durchführen, da es bei mir einige offene Zeiträume gibt. Es handelt sich hierbei um Abitur und Uni.
Was für Vorteile habe ich davon, wenn ich durch Schließen der Zeiträume keine EP erhalte?
Bietet dies nur die Vorteile einer Anrechnung auf die Wartezeit?
Ich habe kein neues Thema erstellt, da es thematisch gut hier rein passt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.