Hallo Studentin Marlene,
es ist zwar zutreffend, dass sich beitragsgeminderten Zeiten ergeben, wenn während einer Anrechnungszeit wegen einer Hochschulausbildung freiwillige Beiträge gezahlt werden.
Weil aber Zeiten einer Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung nicht bewertet werden, ergeben sich keine "zusätzlichen" Entgeltpunkte für diese beitragsgeminderten Zeiten.