Ich schließe mich dem Beitrag von "Schade" an, möchte jedoch ergänzen, dass evtl. ein Anerkennung der Studienzeit unter der Bedingung nicht erfolgen kann, wenn diese neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt wird.
Eine neben der Berufstätigkeit ausgeübte Studienzeit kann jedoch trotzdem zusätzlich zur Beitragszeit aufgrund der Beschäftigung anerkannt werden, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung den Zeitaufwand für die Beschäftigung oder Tätigkeit übersteigt.