Hallo Nüni,
für Zeiten der Kindererziehung können Ihnen 3 Jahre Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden, wenn Sie als Mutter das Kind erzogen oder als Vater das Kind überwiegend erzogen haben. Als Eltern können Sie auch bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Dafür müssten Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Erklärung ist rückwirkend maximal für 2 Monate möglich.
Zur Bewertung von Kindererziehungszeiten hat Ihnen w*olfgang bereits einiges geschrieben. Kinderberücksichtigungszeiten werden insbesondere für die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (z. B. 35jährige Wartezeit) herangezogen.
Die Eheschließung ist letztlich ausschließlich für die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) relevant.