Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Studium und rentenzeitanrechnung

von Nüni29.06.2019 | 18:27
491 Ansichten
6 Antworten
Wenn während des Studium Hochschule geheiratet wurde und ein kind zur Welt kam,wirkt sich dass auf der rentenberechnung aus?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.07.2019 | 09:07

Hallo Nüni,

für Zeiten der Kindererziehung können Ihnen 3 Jahre Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden, wenn Sie als Mutter das Kind erzogen oder als Vater das Kind überwiegend erzogen haben. Als Eltern können Sie auch bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Dafür müssten Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Erklärung ist rückwirkend maximal für 2 Monate möglich.

Zur Bewertung von Kindererziehungszeiten hat Ihnen w*olfgang bereits einiges geschrieben. Kinderberücksichtigungszeiten werden insbesondere für die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (z. B. 35jährige Wartezeit) herangezogen.

Die Eheschließung ist letztlich ausschließlich für die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) relevant.

5 Antworten

DRVam 29.06.2019 | 18:37
"Wenn während des Studium Hochschule geheiratet wurde" Mit der lustigen Variante der Deutschen Sprache hast Du studiert? Sachen gibt`s
Ehe für alleam 29.06.2019 | 19:18
Sie haben die Hochschule geheiratet und Nachwuchs bekommen? Gehen Sie wie folgt vor: a) Stellen sie bei der DRV einen Antrag auf Kontenklärung inclusive eines Antrags auf Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung. b) Gleichzeitig bitten sie um Erteilung einer Rentenauskunft mit detaillierter Rentenberechnung. Im daraufhin von der DRV zu erteilenden Bescheid werden sie alles nachvollziehen können.
W°lfgangam 29.06.2019 | 18:50
Hallo Nüni, unterstellt, Sie haben nach Schule/jetzt im Studium bisher keine relevanten Rentenzeiten erworben - wie soll sich das auf die _bisherige_ Rentenberechnung auswirken, die schlicht NULL war?! Daneben können Sie für die Kindererziehung bis zum 3. Lbj. des Kindes Pflichtbeitragszeiten erhalten, die aktuell knapp 100 EUR Monatsrente bedeuten würden. Und, kommt es Knall auf Fall/nichts geht mehr/Sie sind von heute auf Morgen voll erwerbsgemindert /Studium muss abgebrochen/beendet werden, dann erhalten Sie sogar - sofern bereits 12 Monate Kindererziehungszeit bestehen - eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (geht auf 1000 EUR zu). Insofern, Kinder können sich aus Rentensicht schon lohnen ...starten Sie in Mehrfachproduktion, gibt noch einen Extra-Bonus - und vergessen Sie die 'nutzlosen'/unbewerteten Studienzeiten im Rentenkonto ;-) Nebenbei: eine Heirat ist für den 'Erwerb' von rentensteigernden Erziehungszeiten in der DRV nicht erforderlich - da ist jeder geeignete Erzeuger für klassifiziert *g Gruß w.
W°lfgang - c&p ...ganz einfach - STRG+C/V verrate ich dazu nicht ;)am 01.07.2019 | 21:24
*hüstel ...der Ingenieur hat's schon recht schwör mit der Tastatör, der DRV-Mitarbe*ter noch viel m°hr ;-) Gruß w. PS: sollte ich mal wieder: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM… ...besser nicht *g
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026