Hallo Nüni,
für Zeiten der Kindererziehung können Ihnen 3 Jahre Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden, wenn Sie als Mutter das Kind erzogen oder als Vater das Kind überwiegend erzogen haben. Als Eltern können Sie auch bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Dafür müssten Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Erklärung ist rückwirkend maximal für 2 Monate möglich.
Zur Bewertung von Kindererziehungszeiten hat Ihnen w*olfgang bereits einiges geschrieben. Kinderberücksichtigungszeiten werden insbesondere für die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (z. B. 35jährige Wartezeit) herangezogen.
Die Eheschließung ist letztlich ausschließlich für die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) relevant.
Sie haben die Hochschule geheiratet und Nachwuchs bekommen? Gehen Sie wie folgt vor:
a) Stellen sie bei der DRV einen Antrag auf Kontenklärung inclusive eines Antrags auf Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung.
b) Gleichzeitig bitten sie um Erteilung einer Rentenauskunft mit detaillierter Rentenberechnung.
Im daraufhin von der DRV zu erteilenden Bescheid werden sie alles nachvollziehen können.
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