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Experten-Antwort

Studium und rentenzeitanrechnung

von Nüni29.06.2019 | 18:27
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6 Antworten

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Wenn während des Studium Hochschule geheiratet wurde und ein kind zur Welt kam,wirkt sich dass auf der rentenberechnung aus?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nüni,

für Zeiten der Kindererziehung können Ihnen 3 Jahre Kindererziehungszeiten und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben werden, wenn Sie als Mutter das Kind erzogen oder als Vater das Kind überwiegend erzogen haben. Als Eltern können Sie auch bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeiten zugeordnet werden sollen. Dafür müssten Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Die Erklärung ist rückwirkend maximal für 2 Monate möglich.

Zur Bewertung von Kindererziehungszeiten hat Ihnen w*olfgang bereits einiges geschrieben. Kinderberücksichtigungszeiten werden insbesondere für die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (z. B. 35jährige Wartezeit) herangezogen.

Die Eheschließung ist letztlich ausschließlich für die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) relevant.

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5 Antworten

DRVam 29.06.2019 | 18:37
"Wenn während des Studium Hochschule geheiratet wurde" Mit der lustigen Variante der Deutschen Sprache hast Du studiert? Sachen gibt`s
Ehe für alleam 29.06.2019 | 19:18
Sie haben die Hochschule geheiratet und Nachwuchs bekommen? Gehen Sie wie folgt vor: a) Stellen sie bei der DRV einen Antrag auf Kontenklärung inclusive eines Antrags auf Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung. b) Gleichzeitig bitten sie um Erteilung einer Rentenauskunft mit detaillierter Rentenberechnung. Im daraufhin von der DRV zu erteilenden Bescheid werden sie alles nachvollziehen können.
W°lfgangam 29.06.2019 | 18:50
Hallo Nüni, unterstellt, Sie haben nach Schule/jetzt im Studium bisher keine relevanten Rentenzeiten erworben - wie soll sich das auf die _bisherige_ Rentenberechnung auswirken, die schlicht NULL war?! Daneben können Sie für die Kindererziehung bis zum 3. Lbj. des Kindes Pflichtbeitragszeiten erhalten, die aktuell knapp 100 EUR Monatsrente bedeuten würden. Und, kommt es Knall auf Fall/nichts geht mehr/Sie sind von heute auf Morgen voll erwerbsgemindert /Studium muss abgebrochen/beendet werden, dann erhalten Sie sogar - sofern bereits 12 Monate Kindererziehungszeit bestehen - eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (geht auf 1000 EUR zu). Insofern, Kinder können sich aus Rentensicht schon lohnen ...starten Sie in Mehrfachproduktion, gibt noch einen Extra-Bonus - und vergessen Sie die 'nutzlosen'/unbewerteten Studienzeiten im Rentenkonto ;-) Nebenbei: eine Heirat ist für den 'Erwerb' von rentensteigernden Erziehungszeiten in der DRV nicht erforderlich - da ist jeder geeignete Erzeuger für klassifiziert *g Gruß w.
W°lfgang - c&p ...ganz einfach - STRG+C/V verrate ich dazu nicht ;)am 01.07.2019 | 21:24
*hüstel ...der Ingenieur hat's schon recht schwör mit der Tastatör, der DRV-Mitarbe*ter noch viel m°hr ;-) Gruß w. PS: sollte ich mal wieder: https://www.youtube.com/watch?v=rsiwoZVj4GM ...besser nicht *g
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