Hallo Katja Wolfinger,
im Rahmen der chronologischer Auflistung in Ihrem Versicherungsverlauf ist seitens der Rentenversicherung bei der Berücksichtigung von teilweise zeitgleichen Versicherungszeiten eine Aufteilung zu machen.
Haben Sie beispielsweise einen Monat gearbeitet und zeitgleich eine schulische Ausbildung absolviert, ist der Zeitraum der schulischen Ausbildung chronologisch aufzuteilen, sodass in Ihrem Versicherungsverlauf einmal eine schulische Ausbildung vor der Arbeitstätigkeit verzeichnet ist. Danach kommt die zeitgleiche Arbeitszeit und die schulische Ausbildungszeit. Hiernach kommt dann wieder die alleinige schulische Ausbildungszeit.
Auswirkungen auf die Rentenberechnung ergeben sich hierbei nicht.