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Experten-Antwort

Studiumszeiten sind unterbrochen

von Katja Wolfinger24.12.2015 | 00:23
1551 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 44 jahre alt und habe zwischen 1995 und 1999 Ein Fachhochschulstudium gemacht (ohne Abschluss). Während dieser Zeit habe ich nebenbei gearbeitet - manchmal soviel das ich über 800 DM verdient habe - dann wurden auch Rentenbeiträge bezahlt. ich habe immer alle Vorlesungen besucht. jetzt steht in meinem Bescheid folgendes (ähnlich) 1.6.19.97 -31.7.1997 850 DM -Pflichtbeitragszeit 1.8.1997 - 31.8.1997 Hochschulausbildung 1.9.1997 - xy 900 DM Pflichtbeitragszeit usw. Das wechselt ständig hin und her. Frage - da ich das ganze Studium über immer voll studiert habe - wäre es nicht besser ich würde die komplette Studienzeit als Hochschulausbildung korriegieren lassen. Wie gestaltet sich dann die Rentenberechung? oder ist es sogar vorteilhaft wenn ich die ständigen Unterbrechungen im Verlauf stehen lasse? -die gezahlten Beiträge kann man mir ja nicht abziehen - oder ? Liebe Grüße Katja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja Wolfinger,

im Rahmen der chronologischer Auflistung in Ihrem Versicherungsverlauf ist seitens der Rentenversicherung bei der Berücksichtigung von teilweise zeitgleichen Versicherungszeiten eine Aufteilung zu machen.

Haben Sie beispielsweise einen Monat gearbeitet und zeitgleich eine schulische Ausbildung absolviert, ist der Zeitraum der schulischen Ausbildung chronologisch aufzuteilen, sodass in Ihrem Versicherungsverlauf einmal eine schulische Ausbildung vor der Arbeitstätigkeit verzeichnet ist. Danach kommt die zeitgleiche Arbeitszeit und die schulische Ausbildungszeit. Hiernach kommt dann wieder die alleinige schulische Ausbildungszeit.

Auswirkungen auf die Rentenberechnung ergeben sich hierbei nicht.

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3 Antworten

Katja Wolfingeram 24.12.2015 | 00:40
Jetzt sehe ich beim durchrechnen der Zeiten gerade das anscheinend doch alle Studiumszeiten vermerkt sind - also durchgehend alles wohl alles - ist aufwendig das durchzusehen. Müsste da nicht einfach stehen 1.1.1995-x.x.1999 Hochschulstudium ? Und dann einfach 1.5.1997-31.5.1997 Pflichtbeitragszeit 1.9.1997- 30.9.1997 Pflichtbeitragszeit
Schadeam 28.12.2015 | 13:01
Nach Ihrem 2. Schreiben ist ja alles korrekt. Und über die Art der Darstellung zu dikutieren ist müßig, als studierte Kraft schafft frau das sicher nachzuvollziehen...:) Und wie sich das in der Rentenberechnung gestaltet? So wie die Gesetze dann sind wenn Sie 63 oder 67 sind - fragen Sie doch nochmals in 20 Jahren nach....:)
W*lfgangam 28.12.2015 | 17:10
Zitat von Katja Wolfinger anzeigenausblenden
Hallo Katja Wolfinger, ich stimme Ihnen zu, dass es sehr mühsam sein kann, zusammenhängende Versicherungstatbestände auf den ersten Blick zusammenhängend zu sehen ...ist zz. ein aktuelles 'Problem', über das viele Versicherte stolpern, wenn im selben Zeitraum 'andere' Versicherungszeiten liegen und damit ein Versicherungsverlauf sogar tageweise 'zerrupft' werde kann - dient der 'Übersichtlichkeit' der nachfolgenden Berechnung der einzelnen Zeiten ...aber doch gewiss nicht _Ihrer_ Übersichtlichkeit ;-) Wenn Sie Nachfragebedarf haben, dann ab damit in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt - die können zu Ihren Fragen ergänzende Antworten geben. Gruß w.
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