Hallo Sofie,
wie "senf-dazu" bereits ausgeführt hat, werden die Zeiten der schulischen Ausbildung leider nicht zur Wartezeit von 45 Jahren dazugezählt. Ihre Mutter sollte sich bezüglich einer möglichen und sinnvollen freiwilligen Beitragszahlung individuell in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen beraten lassen. Hier der Link auf die Beratungsstellensuche der Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratungsstellensuche/beratungsstellensuche_node.html
Beratungstermine sind gleich online buchbar.