Hallo Helmut M.,
grundsätzlich ist ein Wechsel des Arbeitgebers während der stufenweisen Wiedereingliederung unschädlich, sofern der Stufenplan zeitnah an einem gleichartigen Arbeitsplatz fortgesetzt werden kann und die stufenweise Wiedereingliederung voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Dafür ist - wie Schorsch bereits richtig angemerkt hat - aber die Zustimmung des neuen Arbeitgebers erforderlich. Erklärt sich der Arbeitgeber nicht einverstanden, kann die stufenweise Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden.