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Experten-Antwort

Stufenweise Wiedereingliederung bei Stundenanpassung

von L.D.27.05.2026 | 05:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin in Reha und soll mit einer Stufenweise Wiedereingliederung entlassen werden. Ich würde jedoch gerne mein Stundendeputat auf 60% reduzieren. Wird dann der Stufenplan in der Reha mit Ziel auf die 8 Std./Tag angelegt, ich kann bis Beginn der Stufe mit meinem Arbeitgeber klären zu reduzieren und das vertraglich anpassen und anschließend vor Stufenbeginn den Stufenplan von meinem Hausarzt anpassen lassen? Falls ja muss ich dann einfach den neuen Stufenplan an die DRV schicken? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo L. D.,

Ziel der stufenweise Wiedereingliederung ist es, den oder die Versicherte/n durch die schrittweise Erhöhung der Arbeitsbelastung wieder an eine möglichst vollschichtige Tätigkeit heranzuführen. Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung über den Rentenversicherungsträger ist eine positive Prognose dahingehend,  dass die bisherige Tätigkeit in absehbarer Zeit wieder vollumfänglich ausgeübt werden kann. 

 

Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die Verkürzung der Arbeitszeit und den bestehenden Möglichkeiten zu Umfang und Zeitpunkt der Änderungen Ihrer Arbeitszeit abzustimmen und im Anschluss Ihren Einzelfall bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, inwieweit eine stufenweise Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger bei Änderung der bisherigen Arbeitszeit übernommen werden kann. 
 

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1 Antworten

Jessieam 27.05.2026 | 06:59
Die Rehaeinrichtung kann nur mit dem arbeiten, was aktuell arbeitsvertraglich gilt. Wenn sie also einen Arbeitsvertrag mit Vollzeit haben, wird die Rehaeinrichtung den Stufenplan drauf auslegen. Wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine Reduzierung der Arbeitszeit vereinbaren möchten, dann können sie das machen. Das ist jedoch zum Zeitpunkt der Reha erstmal ihre Sache, da der Arbeitsvertrag noch anders lautet. Wenn sie den Vertrag während der Wiedereingliederung ändern, ist die SWE dann beendet, wenn sie den neuen Stundenumfang erreichen. (by the was - einen Arbeitsvertrag während einer laufenden Krankschreibung zu ändern, halte ich für keine gute Idee. Aber das ist nur meinen persönliche Meinung und hat nichts mit der RV zu tun.)
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