Hallo L. D.,
Ziel der stufenweise Wiedereingliederung ist es, den oder die Versicherte/n durch die schrittweise Erhöhung der Arbeitsbelastung wieder an eine möglichst vollschichtige Tätigkeit heranzuführen. Voraussetzung für eine stufenweise Wiedereingliederung über den Rentenversicherungsträger ist eine positive Prognose dahingehend, dass die bisherige Tätigkeit in absehbarer Zeit wieder vollumfänglich ausgeübt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die Verkürzung der Arbeitszeit und den bestehenden Möglichkeiten zu Umfang und Zeitpunkt der Änderungen Ihrer Arbeitszeit abzustimmen und im Anschluss Ihren Einzelfall bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu klären, inwieweit eine stufenweise Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger bei Änderung der bisherigen Arbeitszeit übernommen werden kann.