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Experten-Antwort

Stufenweise Wiedereingliederung nach REHA

von S.L.21.06.2017 | 23:23
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich bin in der Zeit vom 11.05.-08.06.2017 in REHA gewesen. Während der REHA wurde seitens der Klinik eine Stufenweise Wiedereingliederung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt ab dem 10.07.2017. Mit Bescheid der Rentenversicherung vom 13.06.2017 wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf Übergangsgeld hätte, da der Beginn der Wiedereingliederung 33 Tage nach der REHA betragen würde und kein ursächlicher Zusammenhang bestehen würde zur REHA. Der Zeitraum zwischen Ende der REHA und Wiedereingliederung dürfte nur maximal 28 Tage betragen. Ich habe dann mit der Sozialarbeiterin der REHA-Klinik telefoniert, diese teilte mir mit, dass das wohl ein Fehler der REHA-Klinik gewesen wäre und ich einen neuen Wiedereingliederungsplan bekommen würde, dann eine Woche früher. Ich bat die Sozialarbeiterin, den Sachverhalt auch der Deutschen Rentenversicherung Bund mitzuteilen und den falschen Wiedereingliederungsplan zu widerrufen. Meine Frage lautet nun, wie sieht das die Deutsche Rentenversicherung Bund? Geht das? Muss ich auch noch den Bescheid vom 13.06.2017 schriftlich widerrufen? Über Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon einmal. Beste Grüße S.L.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.06.2017 | 10:27

Die Wiedereingliederung muss in der Tat innerhalb von 4 Wochen nach der Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung beginnen. Gegen den Bescheid vom 13.06.2017 sollten Sie Widerspruch einlegen und den Sachverhalt entsprechend schildern.

7 Antworten

Herz1952am 22.06.2017 | 08:25
Hallo S.L., Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen). Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000). Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V). Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen. Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK. Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil. Hier der Paragraf: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze. Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen. Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen. Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen. Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen, grüße ich Sie
=//=am 22.06.2017 | 09:48
Tatsächlich MUSS die StWE innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Reha-Maßnahme begonnen werden, also zeitnah, damit der RV-Träger für die Kosten zuständig ist. Sonst wäre die Krankenkasse zuständig! Ich weiß nicht, wie das bei der DRV Bund gehandhabt wird: Aber legen Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ein, übersenden Sie einen neuen Stufenplan, der natürlich von Ihrem Arbeitgeber genehmigt werden muss. Ihr Arzt muss bescheinigen, dass Sie arbeitsunfähig sind und wann mit einer Vollbeschäftigung zu rechnen ist.
Grokoam 22.06.2017 | 08:59
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo S.L.,

Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen).

Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000).

Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V).

Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen.

Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK.

Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil.

Hier der Paragraf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze.

Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen.

Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen.

Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen.

Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen,

grüße ich Sie

Herzilein, die Grünen am Morgen nicht die Blauen!
=//=am 22.06.2017 | 09:51
@Herzilein52, ob echt oder falsch, lassen Sie´s doch endlich mal gut sein, das Forum mit Ihren dummen Beiträgen, die mit der Frage aber mal gar nichts zu tun haben, voll zu müllen! :-(
Franz-Josefam 22.06.2017 | 10:00
Es ist in der Tat völlig egal, ob der "Echte" oder ein "Falsches" @Herzilein geschrieben hat, denn die Texte stammen ursprünglich Alle vom "Echten". (Sein Schreibstil ist unverkennbar!) Seine Hinweise auf "Identitätsdiebstahl" machen seine unqualifizierten Texte bestimmt nicht seriöser. Dieser Typ ist vielleicht psychisch gestört aber ganz bestimmt nervig......
Genervteram 22.06.2017 | 12:46
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo S.L.,

Hoffentlich werden S i e von diesem System mal nicht zum Dummen August gemacht. Sie werden es aber vielleicht gar nicht merken, wenn Sie nicht die richtigen oder die falschen Medikamente bekommen. (Es geht hauptsächlich um die Richtigen).

Zugegeben er hat nicht unbedingt was in diesem Forum zu suchen. Aber das Prinzip ist im ganzen Sozialsystem gleich. Wenn etwas zuviel Geld kostet, hat das Medikament keinen Nutzen (für die Krankheit) und keinen Zusatznutzen (Wegfall potentiell gefährlicher Neben Wirkungen für alle , nicht nur für 1 von 10.000).

Wer es nicht glaubt, wird leider dran glauben müssen. Eigentlich ist das System ganz gut, es weis nur kaum ein Arzt was er machen darf, bzw. eigentlich müsste, (z.B. durch das SGB V).

Aber die allgemein Bevölkerung wird dadurch verdummt, durch diese Des- und Falschinformationen.

Zu Guantanamo: gerade alte Kranke werden von Ärzten und Kassen unnötig gequält. Insbesondere von den AOK.

Auch hier im Forum: "Es besteht Mitwirkungspflicht". Dieser Paragraf ist eingeschränkt durch das Grundgesetz. Es gilt nicht für Rehas, weil es keine Erfolgsgarantie geben kann und manche Reha, gerade im psychischen Bereich, erreicht das Gegenteil.

Hier der Paragraf:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

Die Einschränkung durch Gesetz, die im 2. Absatz des GG genannt ist, betrifft nicht das Sozialgesetz, sondern Wehrdienst-Gesetz und Polizeigesetze.

Das Prozedere ist überall das gleiche. Die Gesetze mit den Pflichten nennen, die anderen verschweigen.

Ob Rentenberechtigung vorliegt oder nicht, dazu braucht man eigentlich keine Reha, sondern richtige, vollständige Berichte vor allen Dingen von Fachärzten und auch Hausärzten. Daraus geht der Erfolg oder Misserfolg eigentlich hervor. Dazu muss der Gutachter nur noch klären, wie es mit den Einschränkungen im Alltag aussieht und wie sich das auf die Arbeit auswirken kann. Zugegeben, es ist schwer für den Gutachter, müsste aber eigentlich genügen.

Ich dachte damals auch, der Gutachter aufgrund von US-Aufnahmen, die er auch gemacht hat, meine Behinderung erkennten müsste. Die Stärke hat er nicht erkannt, sondern nur teilweise und er hat auch nicht nach Einschränkungen im Alltag gefragt. Das wäre eigentlich seine Pflicht gewesen.

Mit dem Wunsch, dass Sie oder auch die anderen Forumsteilnehmer nicht in eine ähnliche Situation kommen,

grüße ich Sie

Hallo S.L.! Den Beitrag von Herz1952 können Sie einfach ignorieren. Bei Herz1952 liegt vermutlich eine Psychose vor, die ihn zwingt, seine unpassenden Beiträge hier in das Forum zu bringen, vermutlich um Mitleid zu wecken, da er in seinem persönlichen Umfeld niemanden mehr hat, der sich seine dummen Kommentare anhört.
Angelaam 22.06.2017 | 13:29
Das wäre aber doch, aus finanzieller Sicht sowieso besser, da das Krankengeld höher ist, als das Übergangsgeld.
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