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Experten-Antwort

Stunden kürzen wegen Teilerwerbsminderungsrentenbewilligung

von Neurentner 15.06.2023 | 14:57
106 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich habe sicherheitshalber ab August meine Arbeitsstunden auf 20 pro Woche gekürzt, weil ich nicht mehr auf einen Teilerwerbsminderungsrentenbescheid warten wollte. Nun ist dieser doch gekommen. Den ganzen Monat Juli habe ich Urlaub. Muss ich jetzt auch schon ab Juli auf 20 Stunden kürzen, da ich ja nicht über 6 Stunden arbeiten darf als Teil Erwerbsminderungsrentner? Von heute auf morgen klappt das im öffentlichen Dienst auch meistens gar nicht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2023 | 07:56

Hallo Neurentner,

bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente geht es im Prinzip ja nicht darum, dass Sie nicht mehr 6 Stunden arbeiten "dürfen", sondern dass Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr 6 Stunden arbeiten "können". Und das wurde ja gerade aktuell von Ihrem Rentenversicherungsträger sozialmedizinisch geprüft. In diesem Verfahren sollte ja eigentlich auch Ihre bestehende Tätigkeit und die Möglichkeit der Teilzeitarbeit bereits thematisiert worden sein, sodass ein noch nicht sofort angepasster Stundenumfang eigentlich kein Problem sein sollte. Im Zweifel sollten Sie sich aber besser direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, da wir die genauen Umstände hier im Forum nicht beurteilen können.

7 Antworten

Mikeam 15.06.2023 | 16:54
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage das ist okay mit den 20 Stunden ab August. Im Juli arbeiten Sie ja gar nicht . Zu viel Hinzuverdienst wird sowieso bei der Rente angerechnet.
Neurentneram 16.06.2023 | 11:21
Danke
Peter T. am 16.06.2023 | 13:10
Falls Sie schwerbehindert sind, können Sie auf "morgen" die Stunden reduzieren, weil es Aufgrund der Krankheit/Behinderung notwendig ist. Der Rentenbescheid ist quasi auch ein Beweis dafür. Und falls Sie das so machen (können und möchten) immer daran denken das der Urlaub z. B. in Vollzeit erworben wurde und bei z. B. 20 Stunden nun 1 Tag Urlaub (in Vollzeit erworben) 2 Tage Urlaub "wert" sind. Ist natürlich mit vorher 39,5 und seit. 1.01. Mit 39 Stunden bei Vollzeit nicht ganz so aber dient als Beispiel. Denn Urlaub darf nicht gekürzt werden...
Jürgenam 16.06.2023 | 13:13
Hallo Neurentner, Es ist wichtig zu wissen das im öffentlichen Dienst ihr Arbeitgeber nach Kenntnis des Rentenbescheides mit Verweis auf den Paragraph 33 Abs. 2 TVöD beenden kann , nicht muß.
Jürgenam 16.06.2023 | 13:15
Hallo Neurentner, Es ist wichtig zu wissen das im öffentlichen Dienst ihr Arbeitgeber nach Kenntnis des Rentenbescheides mit Verweis auf den Paragraph 33 Abs. 2 TVöD das Arbeitsverhältnis beenden kann , nicht muß.
Neurentner am 17.06.2023 | 08:40
Ach ja, die Stunden habe ich natürlich auf fünf Tage verteilt und ich bekomme weiter 35 Tage Urlaub. Man bekommt nicht 70 Tage Urlaub.
Neurentner am 17.06.2023 | 08:38
Ich musste ich fristwahrend die Weiterbeschäftigung beantragen, weil sonst das Beschäftigungsverhältnis geruht hätte. Vielleicht ändern sie nun auch von sich aus im Juli schon meine Stunden, dann brauchen sie mir weniger Geld bezahlen. Am August gehe ich unter 6 Stunden und das passt ja mit der Teilrente.
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