Hallo Neurentner,
bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente geht es im Prinzip ja nicht darum, dass Sie nicht mehr 6 Stunden arbeiten "dürfen", sondern dass Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr 6 Stunden arbeiten "können". Und das wurde ja gerade aktuell von Ihrem Rentenversicherungsträger sozialmedizinisch geprüft. In diesem Verfahren sollte ja eigentlich auch Ihre bestehende Tätigkeit und die Möglichkeit der Teilzeitarbeit bereits thematisiert worden sein, sodass ein noch nicht sofort angepasster Stundenumfang eigentlich kein Problem sein sollte. Im Zweifel sollten Sie sich aber besser direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden, da wir die genauen Umstände hier im Forum nicht beurteilen können.