Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages
(Beitragsverfahrensverordnung - BVV). Als Nachweis, dass eine kurzfristige oder eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, sind Unterlagen über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu führen.