Hallo Josephine1960,
ob und unter welchen Umständen Ihr Arbeitgeber einer Stundenreduzierung zustimmt, kann ich leider nicht beurteilen. In dieser Frage sollten Sie direkt Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen.
Ob, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt nicht zuletzt auch vom (durch den Sozialmedizinischen Dienst festzustellenden) Leistungsfall ab. Insoweit kann ich leider auch nicht feststellen, ab welchem Zeitpunkt ggf. rückwirkende Rentenzahlungen zu erwarten sind. Hier bleibt Ihnen letztlich nur, den entsprechenden Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abzuwarten.
Soweit Sie dann eine Erwerbsminderungsrente beziehen sollten, werden die aufgrund einer ggf. parallel ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlten Beiträge natürlich auch Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben. Berücksichtigt werden diese Beiträge dann aber erst in einer späteren (darauffolgenden) Rente.