Vor Aufnahme einer Beschäftigung erhält jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis. Darauf sind der Name und die Versicherungsnummer der versicherten Person angegeben. Der Arbeitgeber meldet das beitragspflichtige Entgelt des Arbeitnehmers, unter der im Sozialversicherungsausweis angegebenen Versicherungsnummer, über die Krankenkasse an den Rentenversicherungsträger. Der Arbeitnehmer erhält von dieser Jahresmeldung eine Durchschrift, die Nachweis für die Zahlung der Beiträge an den Rentenversicherungsträger ist.
Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse, bei der Sie während der Beschäftigungen versichert waren. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihre Arbeitgeber in den Jahren 1993 bis 2001 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet haben. Wenn ja, können Sie bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft beantragen.