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Experten-Antwort

Summe laufender Zahlung stimmt nicht

von Miriam B.24.06.2016 | 17:50
1420 Ansichten
9 Antworten
Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage: im Rentenanpassungsbescheid meines Vaters stimmen die Summen nicht, d.h. wenn ich von der aufgeführten monatlichen Rente per Taschenrechner die KV, den Zusatzbeitrag zur KV und die PV abziehe, dann käme bei der laufenden Zahlung ein höherer Betrag raus als aufgeführt. Kann das an der (nicht aufgeführten) Steuer liegen? Sorry, bin Neuling in dem Thema und beim Bescheid meiner Mutter stimmen die Summen auf den Cent genau ... Vielen Dank schon mal!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2016 | 13:17

Sobald die Frage neu formuliert wird, bzw. die Zahlen vorliegen, werden wir uns zu diesem Thema äußern.

8 Antworten

Hfsam 24.06.2016 | 18:34
Von der Rente werden keine Steuern einbehalten. Daher sind rentenbezieher auch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. ( eventuelle Kirchensteuer wird auch nicht einbehalten). Wie lauten denn die genauen Angaben/Werte laut Anpassungsmitteilung (+ Name der Krankenkasse)?
Kasallaam 24.06.2016 | 18:15
Hallo, wenn Ihre Mutter wo alles stimmt Ihrem Vater das fehlende Geld gibt gehts doch wieder.
Schießl Konradam 24.06.2016 | 20:02
Nennen Sie doch einfach die aufgeführten Beträge: Bruttorente-Krankenkassen Beitrag-Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung-Pflegeversicherung und Nettobetrag. Vermutlich sind beide Eltern bei der gleichen Kasse, dann machen Sie doch die Probe aufs Exempel. Übrigends, nicht alle Rentner sind zur Steuererklärung verpflichtet. MfG.
Miriam B.am 24.06.2016 | 20:31
die genauen Summen stelle ich morgen Vormittag hier rein (habe ich jetzt leider nicht vorliegen)... Aber vielen Dank schon mal!
W*lfgangam 24.06.2016 | 21:04
Hallo Miriam, wie sehen die Vergleichszahlen bei der Anpassung 2015 aus - gab es da auch schon 'Abweichungen'? Idee: 'Ost'-Rente, wo noch ein Ausgleichsbetrag 'ausgeschwitzt' wird; oder grundsätzliche mal eine Überzahlung seiner Rente erfolgte (zu hoch berechnet), wo ebenfalls noch/nur eine anteilige Erhöhung erfolgen konnte. Vielleicht hat Ihr alter TI-30 anno '76 auch nur eine Macke ;-) Gruß w.
=//=am 27.06.2016 | 13:19
Vorausgesetzt, Ihr Vater ist bei der Krankenkasse pflichtversichert, sieht die Berechnung folgendermaßen aus: bisherige Brutto-Rente - 30.06.2016 + 4,25 % = neue Brutto-Rente ab 07/2016 (wenn dieser Bruttobetrag stimmt, kann es nur an den KV- oder Zusatz- oder Pflegebeiträgen liegen) abgezogen werden: - die Hälfte des Beitrags der Krankenversicherung (z.B. bei Beitragssatz 14,6 % = 1/2 > 7,3 % - Zusatzbeitrag zur KK - Pflegeversicherungsbeitrag 2,35 % (mit Nachweis Elterneigenschaft) Oder hat sich evtl. etwas an dem Krankenkassenbeitrag verändert?
Miriam B.am 27.06.2016 | 20:36
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe, habe das "Rätsel" inzwischen gelöst... Hat etwas mit einer alten Abtretungs-/Pfändungsvereinbarung zu tun...
W*lfgangam 27.06.2016 | 21:48
Hallo Miriam, na bitte - Rätsel gelöst. Vielleicht sollte überprüft werden, ob die 'alten' Pfändungsfreigrenzen _heute_ noch gelten/höher sind, ggf. die Rente unter Berücksichtigung der aktuellen noch so zu kürzen ist/höher ausfallen müsste. Eine entsprechende Anfrage an die DRV schafft da Klarheit. Bei einem kurzen Google-Rundflug gelten zumindest die alten aus 01.07.2015 noch weiter: http://www.schuldnerhilfe.de/pfaendungsfreigrenzen/… Gruß w.
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