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SV-Abkommen Ukraine?

von Harald07.08.2009 | 08:17
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4 Antworten

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Hallo guten Morgen, meine Nachbarin ist ukrainische Staatsbürgerin. Im Rahmen eines Versorgungsausgleichs verlangt die DRV Bund die Vorlage von Unterlagen über Beschäftigungsverhältnisse in der Ukranine. Diese Beschäftigungsverhältnisse liegen alle vor der Eheschließung. Die Schulzeugnisse liegen der DRV Bund vor. Die DRV Bund hat schon angekündigt, das Familiengericht über mangelnde Mitwirkung bei der Kontenklärung zu unterrichten. Gibt es denn inzwischen ein SV-Abkommen mit der Ukraine bzw. was will die DRV-Bund denn mit diesen Unterlagen? Harald

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften sind aus allen rentenrechtlichen Zeiten zu ermitteln. Dazu gehören auch die vor der Ehezeit zurückgelegten Zeiträume. Die in der Ukraine zurückgelegten Beschäftigungszeiten können ggf. über das Fremdrentenrecht anerkannt werden. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine existiert allerdings nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Information war der ersten Anfrag so nicht zu entnehmen.

Trotz fehlender FRG-Berechtigung können sogenannte gebietsneutrale Zeiten (z.B. Schulausbildung, Schwangerschaft etc.) in der deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.

2 Antworten

Haraldam 07.08.2009 | 09:27
Vielen Dank an den Experten. Aber wie soll denn das Fremdrentenrecht (FRG) angwendet weden? Die Frau ist, war und bleibt ukranische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Harald
Haraldam 07.08.2009 | 09:48
Nochmals Dank an den Experten. Die Unterlagen über die Schulausbildung liegen ja vor; keine Kinder. Wenn ich es aber richtig verstehe ist die Vorlage von Unterlagen über Beschäftigungsverhältnisse völlig unnötig, da keinesfalls eine Anrechnung dieser Zeiten erfolgen kann. Die Beschaffung dieser Unterlagen wäre mit erheblichen Kosten verbunden und dann: alles unnötig! Harald
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