Hallo,
diese Einmalzahlung ist tatsächlich nicht versicherungspflichtig. Sie müssen folglich nichts veranlassen.
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Hallo,
diese Einmalzahlung ist tatsächlich nicht versicherungspflichtig. Sie müssen folglich nichts veranlassen.
Aufgrund der Frage habe ich angenommen, dass K.M. weder 2019 noch 2018 beschäftigt und Entgelt bezogen hat. Folglich besteht keine Beitragspflicht (vgl. auch Antwort von "Siehe hier").
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