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System oder Willkür?

von abcde21.11.2011 | 13:58
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im Gutachten, welches im Auftrag der RV erstellt wurde, steht „nur Arbeiten ohne Zeitdruck“ In der Beschreibung zu den Verweisungsberufen steht hier im Forum „gelegentlicher Zeitdruck kann vorkommen“ Wie passt das zusammen? Zitieren 16.11.2011 - 16:57 von Elisabeth RE: Gutachten-Verweisungsberuf "und unter Zeitdruck (wie Akkord, Fließbandarbeit) verrichten" Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 22. Senat Entscheidungsdatum: 07.07.2011 Aktenzeichen: L 22 R 757/09 Dokumenttyp: Urteil Zitieren 16.11.2011 - 19:56 von zelda RE: Gutachten-Verweisungsberuf Hallo, um welchen Beruf geht es denn konkret ?? Ggf. hat sich die Beschreibung ja seit der Veröffentlichung im Forum verändert. Ferner ist zu bemerken, das die Rentenversicherung das Gutachten nicht eins zu eins übernehmen muss, auch wenn sie es beauftragt hat. Der ärztliche Dienst sollte sich immer aus allen vorliegenden (insb. medizinischen) Unterlagen ein Urteil bilden. MfG zelda Zitieren 17.11.2011 - 12:09 von abcdef RE: Gutachten-Verweisungsberuf @ zelda Es handelt sich um Prüffeld-, Montage- und Verdrahtungselektriker. Die Tätigkeitsbeschreibung von der RV war ende August im Forum, also noch relativ aktuell. Zitieren 18.11.2011 - 11:28 von Experte/in Experten-Antwort RE: Gutachten-Verweisungsberuf Aufgrund des erstellten Gutachtens hat der Rentenversicherungsträger nunmehr zu prüfen, ob aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die entsprechende Verweisungstätigkeit noch ausgeübt werden kann. Zitieren Zu meiner Frage möchte ich ergänzen, das Gutachten lag bei der ersten Ablehnung, dem Widerspruchsauschuss und bei der zweiten Ablehnung vor. Ich denke dass nun schon genug geprüft worden ist. Oder meinten sie die Arbeitsweise der RV und des Widerspruchsausschuss muss überprüft (gerichtlich) werden? Da meine Gesundheit durch die langwierige Verfahrensdauer stark gelitten hat, denke ich auch darüber nach ob diese Handlungsweise nicht auch zivilrechtliche Folgen haben kann

15 Antworten

B´sonam 21.11.2011 | 14:02
Kurze Zwischenfrage : An welchem Punkt steht Ihr Erwerbesminderungsverfahren aktuell ? So wie ich das verstehe wurde Ihr Widerspruch abgelehnt, richtig ?
B´sonam 21.11.2011 | 15:00
Na dann bleibt Ihnen ja jetzt nur noch der Klageweg. Vor Gericht wird dann gegebenenfalls auch noch ein neues Gutachten erstellt, das dann womöglich Ihre gesundheitliche Situation in Ihren Augen "eher zutreffend bewertet". Woraus wollen sie denn bitte zivilrechtliche Ansprüche herleiten ????
abcdeam 21.11.2011 | 14:03
richtig
Wirtschaftsprüferam 21.11.2011 | 21:40
In einem gewissen Sinne sind DRV und die Gerichte,soweit es um Rentensachen und die Rentenkasse betrifft, als ausführende Organe der Bundesregierung zu betrachten. Die Interessen der Organmitglieder sind hier weitgehend gleichgerichtet. Hat man die Absicht die Entscheidung eines Organmitglieds durch Einlegen von Rechtsmittel beim anderen Organmitglied überprüfen zu lassen, führen diese selten zum Erfolg.
Elisabetham 21.11.2011 | 18:16
Einen Amtshaftungsanspruch durchzudringen, davor hat mich mein RA immer gewarnt. Vor allem, müsstest du darlegen, warum dieses Verfahren für dich so besonders gesundheitsschädlich war. Es ist doch allgemein anerkannt, dass Verfahren strapaziös sind. Dies wird im allgemeinen den Bürgern zugemutet.
Wirtschaftsprüferam 21.11.2011 | 21:58
Deshalb, lieber Forumsteilnehmer kann ich Dir den Klageweg nicht empfehlen.
G. Growam 21.11.2011 | 23:01
Hi! Ich denke, man sollte nach allen Seiten offen sein, vielleicht erhält man dann noch ne Chance...:)
abcdeam 22.11.2011 | 08:57
Eine Klage sehe ich auch als letzte Möglichkeit an. Vorrangig geht es mir hier um eine Beantwortung meiner Frage. Möglichst durch einen Experten.
Cassandraam 22.11.2011 | 09:11
Was für eine Antwort soll Ihnen denn ein Experte, ohne genaue Kenntnis Ihres Falls, geben ? Das ist leider nicht möglich....
abcdeam 22.11.2011 | 09:41
Im Gutachten, welches im Auftrag der RV erstellt wurde, steht „nur Arbeiten ohne Zeitdruck“ In der Beschreibung zu den Verweisungsberufen steht hier im Forum „gelegentlicher Zeitdruck kann vorkommen“ Wie passt das zusammen? Das ist doch eine einfache Frage auf die ein Experte eine Antwort geben kann.
Cassandraam 22.11.2011 | 10:47
....leider verstehe ich Ihr Problem noch immer nicht so ganz. Verwenden Sie Ihre Energie doch bitte mit der Suche nach einem Arbeitsplatz (ohne Zeitdruck) und nicht damit, sich zu überlegen, ob Sie klagen. Das scheint mir sinnvoller zu sein, als sich zu überlegen, ob man klagt oder nicht, und wenn ja, wo und wogegen....
Alltagsbegleiteram 23.11.2011 | 09:45
Den Sachbearbeitern, die passende Verweisungsberufe heraussuchen, kann nicht jedes Arbeitsfeld wirklich vertraut sein. So kann es geschehen, dass ein Verweisungsberuf in der Realität nicht ausgeübt werden kann. Vielleicht dachte man auch „gelegentlicher Zeitdruck ist so gut wie gar kein Zeitdruck“. Hier im Forum gab es mal einen Fall von einem Blinden, der den Verweisungsberuf Pförtner erhalten hatte… Da hatte offenbar auch jemand eine falsche Vorstellung vom Berufsfeld. Wenn Sie beim besten Willen nicht mehr arbeiten können, legen Sie natürlich Widerspruch ein und begründen Sie, mit Hinweis auf das entsprechende Gutachten, aus welchen Gründen Sie auch den Verweisungsberuf nicht ausüben können.
abcdeam 24.11.2011 | 14:16
Liebe Redaktion, da ja kein Experte antworten möchte, mach den Beitrag bitte zu.
Elisabetham 25.11.2011 | 21:42
Du brauchst eine stelle, die dich individuell berät.
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