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T-Rena und Psy-Rena Verschiebung, wegen besonderer Umstände

von rehapatient01.05.2022 | 08:56
428 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Durch eine technische Störung welche der Kostenträger zu vertreten hat, stehe ich jetzt seit 7 Wochen ohne Übergangsgeld da. Laut Auskunft des Kostenträgers wird diese Störung noch über die nächste Woche hinaus anhalten. Dazu kommt noch eine Verzögerung bis das Geld tatsächlich auf dem Konto ist. Durch die Unterdeckung meines Lebensunterhaltes während dieser 7 Wochen stehe ich finanziell absolut bei null. Meine eigentliche Frage: Mir wurden Rehanachsorgeprogramme T-Rena und Psy-Rena verordnet. Kann der Einstiegstermin für die Rehanachsorgeprogramme nachträglich nach hinten verschoben werden, bis ich mein Übergangsgeld erhalten habe? Kann die Fahrtkosten nicht vorstrecken und die Fahrtkostenerstattung kann seitens des Kostenträgers nicht zeitnah im Voraus erfolgen.

8 Antworten

DRVam 01.05.2022 | 09:02
Das können Sie individuell nur mit dem bewilligenden Kostenträger klären. Da werden Sie hier im Forum keine entsprechende Auskunft erhalten.
Schadeam 01.05.2022 | 10:53
Vielleicht gibt ja jemanden aus Ihrem privaten Umfeld, der Ihnen diese Fahrkosten vorstrecken kann, bis die DRV das technische Problem hinbekommt? Um allzu weite strecken kann es ja da nicht gehen?
rehapatientam 01.05.2022 | 18:56
Ich habe keine Kraft mehr dazu. Habe da bestimmt in den letzten 4 Wochen 5 mal angerufen und immer kam irgendeine Antwort wie "das kann der Computer nicht" oder "kann den Vorgang nicht bearbeiten". Dann haben sich die Mitarbeiter der DRV immer bei mir sehr höflich entschuldigt, das es denen so unendlich leid tut und ich solle weiter abwarten. Auch die Sozialarbeiterin der Rehaklinik ist mittlerweile total über diesen Vorfall entsetzt. Sie hat sich extra so viel Mühe gegeben, das bei mir alles nach der Reha in die richtigen Bahnen laufen soll. Wirklich Top Rehaklinik. Aber Ihr sind leider auch die Hände gebunden, weil sie auf die Prozesse des Kostenträgers keinen Einfluss hat. Jetzt soll ich 2 weitere Wochen auf mein Geld warten, wieder wegen "IT-Problemen". 9 Wochen ohne einen einzigen Cent überstehe ich einfach nicht. ALG 2 kann ich auch nicht rückwirkend beantragen, da ich darauf vertraut habe das Übergangsgeld rechtzeitig bezahlt wird und ich deswegen vor 7 Wochen keinen zusätzlichen ALG 2 Antrag gestellt habe. Hätte ich das mal vorher gewusst, aber das sagt einem niemand. Und die Ungünstige Auslegung des Zuflussprinzips bei ALG 2 in dieser Konstellation bricht mir dann endgültig das Genick. Alle haben nett geredet, aber wirklich geholfen hat mir wirklich keiner. "Kann ja der Computer nicht". Und jetzt fällt das ganze mühselig während der Reha aufgebaute Kartenhaus wieder in sich zusammen, weil ich einfach von der Psyche her nicht mehr kann. Komme frisch aus der medizinischen Reha und und habe von der Psyche her wieder einen Rückfall erlitten, weil ich total in Panik und Depressionen geraten bin, wie es jetzt weitergeht. Ich muss gucken ob unter diesen Umständen T-Rena überhaupt noch Sinn ergibt. Jetzt stehen erstmal Dinge wie "Vermeidung von Obdachlosigkeit" und Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse im Vordergrund. Und Nein , "der Experte" braucht hier garnicht auf meine Frage antworten, da er selbe auch keinen Einfluss auf meinen Fall hat und auf den Kostentäger verweisen wird.
DRVam 01.05.2022 | 19:58
Zitat von rehapatient anzeigen
rehapatient schrieb

Ich habe keine Kraft mehr dazu. Habe da bestimmt in den letzten 4 Wochen 5 mal angerufen und immer kam irgendeine Antwort wie "das kann der Computer nicht" oder "kann den Vorgang nicht bearbeiten". Dann haben sich die Mitarbeiter der DRV immer bei mir sehr höflich entschuldigt, das es denen so unendlich leid tut und ich solle weiter abwarten. Auch die Sozialarbeiterin der Rehaklinik ist mittlerweile total über diesen Vorfall entsetzt. Sie hat sich extra so viel Mühe gegeben, das bei mir alles nach der Reha in die richtigen Bahnen laufen soll. Wirklich Top Rehaklinik. Aber Ihr sind leider auch die Hände gebunden, weil sie auf die Prozesse des Kostenträgers keinen Einfluss hat.

Jetzt soll ich 2 weitere Wochen auf mein Geld warten, wieder wegen "IT-Problemen". 9 Wochen ohne einen einzigen Cent überstehe ich einfach nicht. ALG 2 kann ich auch nicht rückwirkend beantragen, da ich darauf vertraut habe das Übergangsgeld rechtzeitig bezahlt wird und ich deswegen vor 7 Wochen keinen zusätzlichen ALG 2 Antrag gestellt habe. Hätte ich das mal vorher gewusst, aber das sagt einem niemand. Und die Ungünstige Auslegung des Zuflussprinzips bei ALG 2 in dieser Konstellation bricht mir dann endgültig das Genick.

Alle haben nett geredet, aber wirklich geholfen hat mir wirklich keiner. "Kann ja der Computer nicht".

Und jetzt fällt das ganze mühselig während der Reha aufgebaute Kartenhaus wieder in sich zusammen, weil ich einfach von der Psyche her nicht mehr kann. Komme frisch aus der medizinischen Reha und und habe von der Psyche her wieder einen Rückfall erlitten, weil ich total in Panik und Depressionen geraten bin, wie es jetzt weitergeht. Ich muss gucken ob unter diesen Umständen T-Rena überhaupt noch Sinn ergibt. Jetzt stehen erstmal Dinge wie "Vermeidung von Obdachlosigkeit" und Sicherung der elementaren Grundbedürfnisse im Vordergrund.

Und Nein , "der Experte" braucht hier garnicht auf meine Frage antworten, da er selbe auch keinen Einfluss auf meinen Fall hat und auf den Kostentäger verweisen wird.

Das können Sie individuell nur mit dem bewilligenden Kostenträger klären. Da werden Sie hier im Forum keine entsprechende Auskunft erhalten.
Und Nein , "der Experte" braucht hier garnicht auf meine Frage antworten, da er selbe auch keinen Einfluss auf meinen Fall hat und auf den Kostentäger verweisen wird.
Sie haben doch nicht ernsthaft geglaubt, die User eines Forums könnten Ihr Problem lösen? So naiv können Sie doch gar nicht sein. Sie können sich schriftlich beim zuständigen Rententräger beschweren, aber das wird Ihnen auch nicht sofort finanziell helfen. Letztendlich können Sie sich unter Schilderung der Umstände an den Sozialhilfeträger wenden, um zumindest den dringendsten finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
-am 01.05.2022 | 20:01
Hallo Rehapatient, dies ist ein absoluter Einzelfall, bei welchem unter Umständen aus Kulanz eine Fristverlängerung gewährt werden kann. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Fristen rund um Nachsorgeleistungen starre Fristen sind, sog. Ausschlussfristen. Eine Verlängerung dieser Fristen kann nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung im Einzelfall von der zuständigen Stelle getroffen werden. Ggf. besteht auch die Option, die Nachsorgeleistung in telematischer Form (Kommunikation über Videoübertragung) zu beginnen oder grundsätzlich durchzuführen. Jedoch ist auch dies erst vorab mit dem zuständigen Träger abzuklären. Hierzu gibt es verschiedene Modelle seitens der Nachsorgeanbieter. Es bestehen jedoch Unterschiede in der Anerkennung der Modelle unter den Regionalträgern. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
rehapatientam 01.05.2022 | 20:35
Zitat von DRV anzeigen
Nein natürlich können User dieses Forums meine Probleme nicht lösen. Aber es gibt für mich erstens einen therapeutischen Nutzen, über mein Problem zu berichten. Aber auch entscheidende minimale Hinweise können manchmal sehr wertvoll sein. In weiterer Vergangenheit gab es in meiner Familie schon mal einen sozialrechtlichen Problemfall. Das wurde damals auch in ein Forum gesetzt. Die Mehrzahl der Nutzer hat geschrieben das sie nicht helfen können. Im Laufe von gefühlten 100 Beiträgen hat sich am Ende dann doch eine Lösung ergeben, weil der letzte Kommentator irgendeinen Paragraphen aus dem Ärmel gezaubert hat, den kein anderer User kannte. Ich weis, das klingt naiv.
Saraham 02.05.2022 | 09:20
Wenn wirklich garnix mehr geht und die psychischen Symptome überhand nehmen, würde ich eine Akkutstation der Psychaitrie aufsuchen. Zumindest sind dort die elementaren Grundbedürfnisse gedeckt und eine Betreung gegeben.
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