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Experten-Antwort

tägl. Arbeitszeit bei voller EU Rente

von Julia02.03.2017 | 00:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage zur erlaubten täglichen Arbeitszeit bei Bezug einer vollen EU-Rente. Nach einem Anruf bei der Rentenversicherung erfuhr ich, dass es unerheblich ist, ob man an einem Tag 8 Stunden oder an 4 Tagen 3 Stunden arbeitet. Hauptsache man unterschreitet die 15 Stunden pro Woche. Ein anderer Berater von Rentenversicherung sagte, ab 3 Stunden täglich z.B. an 4 Tage die Woche wird die Rente gekürzt oder fällt weg....... Ich bitte um eine verbindliche Aussage hierzu von einem Experten. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

solange Sie durch die Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist es zunächst auch kein Problem für die Rente.

Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten.

Solange die Beschäftigung mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist aber grundsätzlich nichts zu befürchten.

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5 Antworten

Rentensputnikam 02.03.2017 | 02:17
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man außerstande ist, MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten. Angeblich kommt es hin und wieder vor, dass ein voll erwerbsunfähihger Mitbürger auf Kosten seiner (Rest)Gesundheit arbeiten geht. Das dürfte allerdings die große Außnahme sein und keinesfalls die Regel. Wenn Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, sind Sie definitiv nicht voll erwerbsgemindert, auch wenn ein sogenannter @Rentensputnik alias @W*lfgang etwas anderes suggeriert. Mfg
Kahlaam 02.03.2017 | 07:35
Hallo, Rentensputnik Stellungnahme teile ich. Wem wollen Sie verbindlich glauben. Dieses Thema wurde schon Tausendfach erörtert. Am besten auf sich selbst hören. Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden = volle EMR . Warum habe ich die volle EMR bekommen? Ich habe auch die volle EMR und kann deshalb nicht mehr arbeiten gehen. Mfg
Schadeam 02.03.2017 | 07:48
Eine verbindliche Expertenantwort werden Sie nicht erhalten, weil es hier im Forum keine "rechtverbindlichen Auskünfte" gibt und auch nicht geben kann. Nutzen Sie die Forensuche, dieses Thema ist schon zigtausendfach im Forum durchgekaut worden. Wer als EM Rentner über 3 Stunden täglich arbeiten will, soll seine konkrete Arbeit, die Arbeitszeiten, usw direkt von seiner DRV- Sachbearbeitung absegnen lassen - dann (und nur dann) hat er Rechtssicherheit solange er das abgesegnete Modell einhält und sich keine Gesetze ändern...... Wer montags 8 Stunden arbeiten kann und dienstags 7 Stunden hält zwar die 15 Stunden ein - muss sich aber die Frage gefallen lassen ob es dann nicht auch möglich wäre von Mittwoch bis Samstag noch eine Stunde zu arbeiten; dánn wäre er schon bei 16 Wochenstunden und hätte eindrucksvoll bewiesen, dass mehr geht als 15 Stunden. Ist der dann noch voll em? Ja, wenn er auf Kosten seiner berühmten Restgesundheit arbeitet. Und damit sind wir wieder bei der Prüfung des Einzelfalles, der im Forum nicht machbar ist.
Rentenprüferam 02.03.2017 | 07:55
Die Kollegen der zuständigen Fachabteilung werden jetzt nach ihrem Anruf ihre EM-Rente überprüfen !!
Cankurtam 16.08.2018 | 10:21
40 procent behindert 3 Stunde arbeiten und Teil rente Erwerbsrente Beantragen
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