Hallo Julia,
solange Sie durch die Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist es zunächst auch kein Problem für die Rente.
Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten.
Solange die Beschäftigung mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, ist aber grundsätzlich nichts zu befürchten.