Hallo katzenäuglein,
sofern Sie den Sachverhalt anzeigen möchten, müssten Sie dies schriftlich unter Angabe der Daten (sofern bekannt) der betreffenden Person an den (regionalen) Rentenversicherungsträger vornehmen.
In diesem Forum können wir den Sachverhalt nicht einschätzen bzw. ohne Fakten ist eine Überprüfung beim Rentenversicherungsträger nicht möglich.