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Tagesmutter

von Anneliese0105.07.2007 | 19:50
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Hallo Expertenteam, aufgrund § 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ist man ja als selbständige Tagesmutter kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist und muss auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Hat sich bzgl. dieser Rechtsprechung etwas geändert. Mir ist zu Ohren gekommen, das es hier ein neues Besprechungsergebnis geben soll, aufgrund dessen diese gesetzliche RV-Pflicht aufgehoben wird. Ist dem so? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.07.2007 | 10:57

Eine Änderung des von Ihnen genannten Paragraphen ist mir nicht bekannt. Ob Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, richtet sich nach den Gesamtumständen der Berufsausübung sowie der Einkommensverhältnisse. Da die Ausgestaltung der Tätigkeit sehr vielschichtig ist, ist jeder Fall für sich zu prüfen, um eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Deshalb sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

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