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Experten-Antwort

Tagesmutter & Rente

von Tan.30.08.2017 | 22:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hatte bereits zu dem Thema gefragt und auch Antwort bekommen. Danke nochmal. Möchte kurz klären, ob alles richtig verstanden wurde: 1. Wenn die Meldung erst im Janauer 2018 erfolgt, müssen für 2013 keine Beiträge nachgezahlt werden. Richtig ? 2. Als Formular ist der Vodruck V020 der richtige ? 3. Die Zahlung des halben Regelbeitrages ist nicht mehr möglich? Zum Schluss noch eine wichtige Frage: Stimmt es das das Jugendamt für Tagesmütter die halben Rentenbeiträge übernimmt ?? DANKE Lg, Tan.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Tan,

zur Beantwortung der nochmals gestellten Frage verweisen wir auf den Beitrag von Werner67. Vielen Dank Werner!

Zur Klärung der Frage, welche Leistungen durch das zuständige Jugendamt übernommen werden, im Hinblick auf RV-Beiträge, sollten Sie sich mit dieser Stelle persönlich in Verbindung setzen. Sie erfahren dort, welche Leistungen erbracht werden. Ebenso empfehlen wir eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe um ggf. nochmals die Grundsätze bei der Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter zu verdeutlichen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Werner67am 31.08.2017 | 07:28
Hallo Tan, zu 1: Richtig. Es sei denn, die Rentenversicherung erfährt, dass Sie bereits vorher von der Versicherungspflicht wussten und sich absichtlich nicht gemeldet haben. Dann können nämlich theoretisch auch mehr als 4 Jahre rückwirkend Beiträge gefordert werden (bis zu 30 Jahre rückwirkend). zu 2: V020 ist das richtige Formular zu 3: Es geht nur noch der volle Regelbeitrag oder die einkommensgerechte Zahlung (Berechnung nach dem steuerlichen Gewinn). Was den Zuschuss durch das Jugendamt angeht, kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Fragen Sie einfach mal beim Jugendamt nach. Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn der Bescheid der Rentenversicherung kommt und rückwirkend Beiträge gefordert werden, sollten Sie unbedingt innerhalb von 4 Wochen handeln: also entweder den geforderten Betrag überweisen oder mit der Rentenversicherung eine entsprechende Zahlungsregelung treffen (Ratenzahlungsvereinbarung). Wenn man sich vor Schreck nicht rechtzeitig bei der Rentenversicherung meldet, werden nämlich zusätzlich Säumniszuschläge erhoben. Und die können eine erhebliche Höhe haben (1% pro Monat rückwirkend). Viele Grüße Werner.
T.am 31.08.2017 | 14:56
Kann man einfach um den Nachzahlungsbetrag grob selbst zu errechnen die Einkünfte im Steuerbescheid mal 18,7 Prozent rechnen ??
Werner67am 31.08.2017 | 15:36
Hallo T., etwas komplizierter ist es schon. Die Einkünfte aus dem Steuerbescheid werden nämlich (wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten übersandt werden) erst ab dem 3. Monat nach Ausstellung des Bescheides zugrunde gelegt und sind zu dynamisieren. Beispiel: Sie haben 2013 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2010 eingereicht und am 15.09.2013 wurde der Steuerbescheid vom Finanzamt ausgestellt. Die Werte aus diesem Steuerbescheid könnten dann ab dem 01.12.2013 zugrunde gelegt werden. Da aber die Durchschnittsverdienst seit 2010 gestiegen sind, ist der Wert aus dem Steuerbescheid zu dynamisieren. Eine Neuberechnung der Beiträge erfolgt dann wiederum mit dem 3. Monat nach dem nächsten Steuerbescheid. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die einkommensgerechte Zahlung günstiger ist oder der Regelbeitrag, dann reichen Sie einfach die Steuerbescheide ein und bitten Ihren Sachbearbeiter darum, dass der das prüft. Viele Grüße Werner.
noam 01.09.2017 | 10:09
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