Hallo, Tan,
zur Beantwortung der nochmals gestellten Frage verweisen wir auf den Beitrag von Werner67. Vielen Dank Werner!
Zur Klärung der Frage, welche Leistungen durch das zuständige Jugendamt übernommen werden, im Hinblick auf RV-Beiträge, sollten Sie sich mit dieser Stelle persönlich in Verbindung setzen. Sie erfahren dort, welche Leistungen erbracht werden. Ebenso empfehlen wir eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe um ggf. nochmals die Grundsätze bei der Ausübung der Tätigkeit als Tagesmutter zu verdeutlichen.