Hallo Gina,
Sie müssen jede Beschäftigung mitteilen, nicht nur die SV-pflichtigen. Bei Renten wegen Erwerbsminderung ist diese Auskunft nicht nur hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze relevant, sondern eben auch für die Überprüfung des bei Rentengewährung festgestellten Leistungsvermögens.
Beim Hinzuverdienst wird eine Ehrenamtspauschale nicht berücksichtigt, wenn sie steuerfrei ist.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung