Dem Beitrag von „Knut Rassmussen“ wird zugestimmt. Bitte prüfen Sie aber sicherheitshalber, ob der Tankgutschein in Ihre Lohnabrechnung nicht als lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt aufgeführt wird. Auf die von „Rassmussen“ genannten Vorschriften kommt man über die §§ 96a SGB VI, 18a SGB IV und 14 SGB IV.