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Tarif

von kerstin20.06.2007 | 10:12
1525 Ansichten
5 Antworten
Für die Berechnung des Übergangsgeldes für eine brufl. Reha hat mir mein Chef bestätigt das ich in der Tarifgruppe 4 bin mit dem Grundlohn 1220 €. Die Dt. Rentenvers. hat daraufhin das Tarifregister angeschrieben und die gaben den Tarif in Tarifgruppe 2 an wo ich aber nur 613 ,€ erhalten würde. Ich wurde aber immer nach Tarifgruppe 4 bezahlt. Die Dt Rentenv, behauptete mir gegen über das es inn meinem Beruf(Friseurin ) nur einen Tarif gibt, obwohl ich einen Tarifvertrag besitze wo das ersichtlich ist. Wie gehe ich vor ???? Es kann doch nicht sein das mich die Rentenvers. oder das Tarifamt in meinem Tarif nach unten stuft ???

5 Antworten

???am 20.06.2007 | 10:35
Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und schicken Sie als Nachweis Ihren Tarifvertrag in Kopie mit.
Nixam 20.06.2007 | 11:14
Legen Sie Widerspruch ein. Die Arbeitsweise der RV-Träger ist unterschiedlich. Normalerweise hält sich der Sachbearbeiter an die Tarifangaben des Arbeitgebers. Dass hier ihr Ihren Fall bearbeitender Sachbearbeiter dem Tarifregister mehr glaubt, als Ihrem Arbeitgeber, ist eine Unverschämtheit. Rufen Sie doch erstmal den Sachgebietsleiter des entsprechenden Sachbearbeiters an und versuchen Sie, die Sache telefonisch zu klären. Kommt man Ihnen nicht entgegen,sofort schriftlich Widerspruch einlegen.
Insideram 20.06.2007 | 14:29
In welchem Bundesland leben Sie? Grds. gilt für den Bereich des Friseur Handwerks, dass es keinen Tarifbvertrag gibt, lediglich eine Verbandsempfehlung. Dies gilt aber nicht für alle Bundesländer. Auch kann es manchmal sein, das der Sachbearbeiter den Angaben des AG nicht glaubt, weil diese zweifelhaft scheinen und dann erfolgt eine Nachfrage beim zuständigen Tarifregister. Diese Auskunft ist dann bindender als die des AG, aber hierbei gilt natürlich das die Anfrage vollständig erfolgte und nicht irgendwelche Details Ihres beruflichen Statuses nicht weitergegeben wurden.
kerstinam 20.06.2007 | 18:12
Ich wohne in Thüringen und bekam halbtags 623 € ,(kann ich ja auch anhand meiner Lohnzettel belegen und das wurde ja auch von meinem Chef so ausgefüllt),er hat auch eingeschrieben das ich Vergütungsgruppe 4 bin und die wäre ca 1220 € (Volltags)Wieso das Tarifregister Tarifgruppe II angibt verstehe ich nicht, außerdem warum läßt mann vom Arbeitgeber etwas ausfüllen wenn man dann demjenigen nicht glaubt. Ich sehe aber nicht ein warum ich nun für Volltags weniger Geld bekommen (75 %)sollte als ich halbtags verdient habe, und wiso mich diese Leute einfach in eine andere Vergütungsgruppe stufen. Ich glaub ich lege Widerspruch ein, immer machen sie es mit denen kleinen.
Insideram 21.06.2007 | 08:05
Kerstin, ich glaube Sie sollten sich mal etwas abregen. Die Berechnung des ÜG können Sie wirklich sehr ausführlich im Bescheid nachlesen, was alleine falsch ist, ist der zugrundegelegte Tariflohn. Hier sagte ich Ihnen ja bereits, das es keinen Tarifvertrag gibt (nach meinen Infos auch nicht in Thüringen). Es gibt lediglich eine empfehlungen und wenn der Sachbearbeiter nun ausversehen falsche Angaben bei der Ermittlung des Tariflohns gemacht hat? Rufen Sie ihn an, klären Sie das, das Sie Anspruch auf einen Vollzeittarif haben und dann werden Sie sehen, das Sie ruck zuck einen neuen Bescheid bekommen. ICh habe allerdings auch den Eindruck, das Sie die Übergangsgeldberechnung im ganzen nicht nachvollziehen können, hierzu sollten Sie bitte Ihren Sachbearbeiter auch nochmal fragen.....
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