Hallo Lump,
genauso ist es vorgesehen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung; diese sollen in Zukunft stärker in die Ausstattung des Arbeitsplatzes eingebunden werden.
Falls Sie hierzu eine Entscheidung (Ablehnung) des Rentenversicherungsträgers benötigen sollten, stellen Sie bitte bei Ihrem Träger einen Antrag auf die gewünschte Arbeitsplatzausstattung für die spätere Vorlage beim Arbeitgeber.